Hausordnung der Kunstgalerie „Elbforum“

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Hausordnung

Inhaltsverzeichnis
a) Verhalten in der Kunstgalerie
b) Eintritt in die Ausstellungsräume
c) Verwahrung persönlicher Gegenstände
d) Cafébereich des Museums
e) Fundsachen
f) Beschwerden und Hinweise
g) Missachtung der Hausordnung

§0. Foto- und Filmaufnahmen
Das Anfertigen von Fotos und Videoaufnahmen innerhalb der Ausstellungsräume ist ausschließlich für private Zwecke gestattet. Dabei ist zu beachten, dass weder Stative noch Blitzgeräte oder zusätzliche Beleuchtung verwendet werden dürfen. In bestimmten Situationen kann das Fotografieren oder Filmen auch für private Zwecke vollständig untersagt sein.
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§28.   Verhalten in der KunstgalerieEintritt in die AusstellungsräumeVerwahrung persönlicher GegenständeCafébereich des MuseumsFundsachenBeschwerden und HinweiseMissachtung der Hausordnung
Taschen sind beim Betreten oder Verlassen der Galerie auf Aufforderung des Aufsichtspersonals zur Kontrolle vorzuzeigen. Handtaschen, die größer als das Format DIN A4 sind, müssen aus Sicherheitsgründen an der Garderobe abgegeben oder in ein Schließfach eingeschlossen werden. Ebenfalls an der Garderobe zu hinterlegen sind Schirme, Fotostative, Skateboards, Inline-Skates und ähnliche Gegenstände.

§29.   Verhalten in der KunstgalerieEintritt in die AusstellungsräumeVerwahrung persönlicher GegenständeCafébereich des MuseumsFundsachenBeschwerden und HinweiseMissachtung der Hausordnung
Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, andere Museumsbesucher nicht zu beeinträchtigen. Sämtliche Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist stets Folge zu leisten. Es ist nicht gestattet, größere Kleidungsstücke über dem Arm zu tragen; diese sind entweder anzuziehen oder an der Garderobe abzugeben. Das Mitbringen von Tieren in die Kunstgalerie ist untersagt. Das Berühren von Kunstwerken ist nicht erlaubt. In den Räumlichkeiten der Galerie besteht Rauchverbot. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.

§30.   Verhalten in der KunstgalerieEintritt in die AusstellungsräumeVerwahrung persönlicher GegenständeCafébereich des MuseumsFundsachenBeschwerden und HinweiseMissachtung der Hausordnung
Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, können aus der Galerie verwiesen werden. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittspreises. Bei wiederholter Missachtung der Hausordnung kann ein zeitlich befristetes oder dauerhaftes Besuchsverbot für die Kunstgalerie ausgesprochen werden.


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Aufgabe 1 – §28

Richtige Antwort: ✅ Verwahrung persönlicher Gegenstände

Erklärung: In §28 wird geregelt, wie mit Taschen, Schirmen, Stativen und anderen persönlichen Gegenständen umzugehen ist. Es wird festgelegt, welche Gegenstände kontrolliert werden dürfen und welche an der Garderobe oder in Schließfächern aufzubewahren sind. Der Inhalt bezieht sich eindeutig auf die Verwahrung persönlicher Gegenstände.


Aufgabe 2 – §29

Richtige Antwort: ✅ Verhalten in der Kunstgalerie

Erklärung: §29 enthält zahlreiche Verhaltensregeln für Besucherinnen und Besucher der Galerie. Dazu gehören Rücksichtnahme auf andere, der pflegliche Umgang mit Einrichtungen, das Befolgen von Anweisungen des Personals sowie Verbote wie das Berühren von Kunstwerken, Rauchen oder das Mitbringen von Tieren. Der Schwerpunkt liegt klar auf dem Verhalten in der Kunstgalerie.


Aufgabe 3 – §30

Richtige Antwort: ✅ Missachtung der Hausordnung

Erklärung: In §30 werden die Konsequenzen beschrieben, die bei Verstößen gegen die Hausordnung drohen. Dazu zählen der Ausschluss aus der Galerie, der Verlust des Eintrittspreises sowie ein zeitlich begrenztes oder dauerhaftes Hausverbot. Der Paragraph behandelt somit ausdrücklich die Missachtung der Hausordnung.


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