Goethe
Ukrainisch
Lesen Sie die Aufgaben und den Text dazu. Wählen Sie bei jeder Aufgabe die richtige Lösung a, b oder c.
Aufsichts- und Sorgfaltspflichten
Die Eingänge zum Gebäude sowie die Haustüren sind grundsätzlich geschlossen zu halten. In der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr müssen diese zusätzlich abgeschlossen werden. Auch die zugehörigen Garagen sind stets verschlossen zu halten. Zufahrten zu Garagen und Stellplätzen dürfen nicht blockiert werden und sind jederzeit freizuhalten.
Ruhezeiten
Alle Bewohnerinnen und Bewohner sind angehalten, Rücksicht aufeinander zu nehmen und Lärmbelästigungen zu vermeiden. Das betrifft insbesondere laute Musik, Musizieren oder ähnliche Geräusche. An Sonn- und Feiertagen sowie werktags zwischen 13:00 und 15:00 Uhr sowie zwischen 22:00 und 08:00 Uhr ist Lärm außerhalb der eigenen Wohnung zu unterlassen. An diesen Tagen und zu diesen Zeiten ist Musizieren nicht erlaubt.
Müllentsorgung
Die Mieterinnen und Mieter stellen die Müllbehälter vor der Leerung abwechselnd an den vorgesehenen Abholplatz und bringen die geleerten Tonnen anschließend wieder an ihren ursprünglichen Standort zurück. Bitte achten Sie dabei besonders auf eine korrekte Mülltrennung.
Treppenhaus und Kellerräume
Im Treppenhaus sowie in den Kellergängen dürfen keine Fahrräder oder motorisierten Zweiräder wie Mopeds oder Mofas abgestellt werden. Kinderwagen können auf den dafür vorgesehenen Flächen im Treppenhaus abgestellt werden.
Reinigung
Die Reinigung der Gemeinschafts- und Verkehrsflächen erfolgt durch die Hausbewohner. Die Säuberung der Etagentreppen, der Treppenpodeste sowie der Treppenhausfenster ist wöchentlich im Wechsel mit den anderen Mietparteien durchzuführen.
Grillen
Das Grillen auf Balkonen ist ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erlaubt. Dabei ist stets Rücksicht auf die Mitbewohner zu nehmen. Das Grillen auf den zum Haus gehörenden Außenflächen ist nicht gestattet.

У вас з'явились запитання?
Запитай у нашого помічника!