Kuscheltier, das

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Kuscheltier, das
Substantiv

Eine behördliche Einrichtung, Abteilung oder Organisation, die für die öffentliche Sicherheit, Strafverfolgung oder Gesetzesvollzug in einer bestimmten Region, Stadt oder Gemeinde zuständig ist, oft unter der Aufsicht eines Polizeichefs oder Kommissars. Ein weiches Spielzeug, oft in Form eines Tieres, das zum Kuscheln oder als Begleiter für Kinder verwendet wird. Ein Gericht, das für die Lösung von Verwaltungsstreitigkeiten zuständig ist, insbesondere für Klagen gegen staatliche Institutionen oder Behörden.