Teilkaskoversicherung (Teilkasko), die

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Teilkaskoversicherung (Teilkasko), die
Substantiv

Eine Person, die in einem Gerichtsverfahren Recht spricht und Urteile über strittige Angelegenheiten fällt. Eine Art von Versicherung, die Schäden an einem Fahrzeug abdeckt, die nicht durch Kollisionen verursacht wurden, wie Diebstahl, Brand oder Naturkatastrophen. Die Person, die in einem bestimmten Ort oder Gebäude lebt, besonders in einem Wohnhaus oder einer Gemeinde.