Teilkaskoversicherung (Teilkasko), die

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Teilkaskoversicherung (Teilkasko), die
Substantiv

Eine Person, die in einer Behörde oder Organisation für die Untersuchung, Überwachung oder Durchführung bestimmter Aufgaben oder Verantwortlichkeiten zuständig ist. Eine Art von Versicherung, die Schäden an einem Fahrzeug abdeckt, die nicht durch Kollisionen verursacht wurden, wie Diebstahl, Brand oder Naturkatastrophen. Ein Raum in einem Büro oder einer Geschäftsumgebung, der für Besprechungen, Konferenzen oder Diskussionen genutzt wird.