Beruf
Deutsch
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a) Tobias, vor 12 Stunden
Lass doch erst einmal die Geburt auf dich wirken und schau, wie sich das Leben mit dem Baby anfühlt. Ich würde an deiner Stelle die ersten Monate auf keinen Fall schon mit Berufsterminen vollstopfen. Das ist eine riesige Veränderung. Falls du später merkst, dass dir zu Hause die Decke auf den Kopf fällt, kannst du immer noch ins Büro zurückkehren.
b) Stefan, vor 25 Minuten
Im Grunde haben beide Bekannten teilweise recht: Nach der Entbindung hat ein Elternteil bis zu drei Jahre lang das Recht auf eine Auszeit vom Arbeitsplatz. Für 14 Monate gibt es für das Paar zusätzlich Elterngeld. Wie sich das Paar diese Zeit aufteilt – egal ob bezahlt oder unbezahlt –, könnt ihr völlig frei untereinander entscheiden.
c) Annika, vor 40 Minuten
Das Elterngeld wird von der zuständigen Elterngeldstelle ausgezahlt. Wie hoch der Betrag ausfällt, richtet sich nach dem früheren Einkommen. Mutter und Vater dürfen die 14 Monate bezahlte Elternzeit so untereinander verteilen, wie es ihnen am sinnvollsten erscheint. Wichtig ist nur: Die ersten acht Wochen nach der Geburt gehören rechtlich der Mutter, weil sie sich im Mutterschutz befindet.
d) Christine, vor 9 Stunden
Sofern dein Arbeitsverhältnis bereits länger als ein halbes Jahr besteht, hast du die Möglichkeit zu beantragen, parallel zur Elternzeit weiterhin in Teilzeit tätig zu sein. Du darfst dabei jedoch höchstens 30 Wochenstunden im Betrieb arbeiten. Allerdings muss man wissen, dass der Arbeitgeber so einen Antrag unter bestimmten Bedingungen ablehnen kann.
e) Bernd, vor 4 Stunden
Eine werdende Mutter darf, falls die Schwangerschaft ohne Komplikationen verläuft, bis sechs Wochen vor dem errechneten Termin ihrem Beruf nachgehen. Anschließend greift der Mutterschutz, der auch acht Wochen nach der Geburt weiterläuft. Erst danach schließt sich die Elternzeit an. Für diese gelten allerdings noch einmal eigene Bestimmungen.
f) Karin, vor 6 Stunden
Während einer Schwangerschaft ist es einem Arbeitgeber untersagt, die Mitarbeiterin nach 22 Uhr arbeiten zu lassen. Im Zeitraum zwischen 20 und 22 Uhr darf eine Schwangere ausschließlich dann eingesetzt werden, wenn sie selbst dies wünscht – angeordnet werden darf das nie. Außerdem ist eine tägliche Arbeitszeit von achteinhalb Stunden die absolute Obergrenze.

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