Elternzeit

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a) Tobias, vor 12 Stunden
Lass doch erst einmal die Geburt auf dich wirken und schau, wie sich das Leben mit dem Baby anfühlt. Ich würde an deiner Stelle die ersten Monate auf keinen Fall schon mit Berufsterminen vollstopfen. Das ist eine riesige Veränderung. Falls du später merkst, dass dir zu Hause die Decke auf den Kopf fällt, kannst du immer noch ins Büro zurückkehren.

b) Stefan, vor 25 Minuten
Im Grunde haben beide Bekannten teilweise recht: Nach der Entbindung hat ein Elternteil bis zu drei Jahre lang das Recht auf eine Auszeit vom Arbeitsplatz. Für 14 Monate gibt es für das Paar zusätzlich Elterngeld. Wie sich das Paar diese Zeit aufteilt – egal ob bezahlt oder unbezahlt –, könnt ihr völlig frei untereinander entscheiden.

c) Annika, vor 40 Minuten
Das Elterngeld wird von der zuständigen Elterngeldstelle ausgezahlt. Wie hoch der Betrag ausfällt, richtet sich nach dem früheren Einkommen. Mutter und Vater dürfen die 14 Monate bezahlte Elternzeit so untereinander verteilen, wie es ihnen am sinnvollsten erscheint. Wichtig ist nur: Die ersten acht Wochen nach der Geburt gehören rechtlich der Mutter, weil sie sich im Mutterschutz befindet.

d) Christine, vor 9 Stunden
Sofern dein Arbeitsverhältnis bereits länger als ein halbes Jahr besteht, hast du die Möglichkeit zu beantragen, parallel zur Elternzeit weiterhin in Teilzeit tätig zu sein. Du darfst dabei jedoch höchstens 30 Wochenstunden im Betrieb arbeiten. Allerdings muss man wissen, dass der Arbeitgeber so einen Antrag unter bestimmten Bedingungen ablehnen kann.

e) Bernd, vor 4 Stunden
Eine werdende Mutter darf, falls die Schwangerschaft ohne Komplikationen verläuft, bis sechs Wochen vor dem errechneten Termin ihrem Beruf nachgehen. Anschließend greift der Mutterschutz, der auch acht Wochen nach der Geburt weiterläuft. Erst danach schließt sich die Elternzeit an. Für diese gelten allerdings noch einmal eigene Bestimmungen.

f) Karin, vor 6 Stunden
Während einer Schwangerschaft ist es einem Arbeitgeber untersagt, die Mitarbeiterin nach 22 Uhr arbeiten zu lassen. Im Zeitraum zwischen 20 und 22 Uhr darf eine Schwangere ausschließlich dann eingesetzt werden, wenn sie selbst dies wünscht – angeordnet werden darf das nie. Außerdem ist eine tägliche Arbeitszeit von achteinhalb Stunden die absolute Obergrenze.

Maja
Mein Mann und ich erwarten unser erstes Baby und beide möchten wir die bezahlte Elternzeit in Anspruch nehmen. Eine Kollegin hat mir erzählt, dass uns zusammen ein Jahr zusteht. Eine Nachbarin behauptet dagegen, dass man sein Kind sogar drei Jahre lang selbst betreuen darf. Wer hat denn nun recht?

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Maja → b) Stefan

Warum ist b) Stefan richtig?
Maja fragt, ob ein Jahr oder drei Jahre Elternzeit stimmen. Stefan beantwortet beide Zahlen gleichzeitig: bis zu drei Jahre Auszeit vom Arbeitsplatz und 14 Monate Elterngeld. Damit ist klar, dass beide Bekannten teilweise recht haben.

Wichtige Wörter:
Beitrag: ein Jahr, drei Jahre, was stimmt?
Antwort b: drei Jahre, 14 Monate Elterngeld, frei untereinander aufteilen
Antwort c wirkt ähnlich: 14 Monate, Elterngeld, aufteilen

Falle:
Antwort c) Annika sieht passend aus, weil sie auch 14 Monate nennt. Aber sie spricht nicht über die drei Jahre. Maja braucht eine Antwort, die beide Zahlen erklärt. Das macht nur Stefan.

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Lena
Ich befinde mich gerade im fünften Monat. Mein Vorgesetzter möchte, dass ich bei Bedarf hin und wieder die Spätschicht übernehme – die endet erst um 21:30 Uhr. Eigentlich dachte ich, das sei verboten. Hinzu kommt, dass ich abends sowieso kaum noch die Augen offen halten kann. Weiß jemand Genaueres?

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Lena → f) Karin

Warum ist f) Karin richtig?
Lena ist im fünften Monat schwanger und fragt, ob ihr Chef Spätschicht bis 21:30 Uhr anordnen darf. Karin antwortet genau darauf: Zwischen 20 und 22 Uhr darf eine Schwangere nur auf eigenen Wunsch arbeiten – der Arbeitgeber darf das nie anordnen.

Wichtige Wörter:
Beitrag: schwanger, Spätschicht, 21:30 Uhr, nicht erlaubt
Antwort f: Schwangerschaft, nach 22 Uhr, zwischen 20 und 22 Uhr, nicht anordnen
Antwort e wirkt ähnlich: schwanger, Mutterschutz, arbeiten

Falle:
Antwort e) Bernd spricht auch über Schwangerschaft – das passt thematisch! Aber Bernd erklärt nur die sechs Wochen vor der Geburt. Lena ist erst im fünften Monat und fragt nach der Spätschicht – das ist ein anderes Thema. Gleiches Stichwort bedeutet noch nicht passende Antwort.

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Marco
Meine Partnerin und ich machen beide eine Lehre und in wenigen Wochen kommt unser Kleines zur Welt. Wir möchten erst nach unserem Abschluss die Elternzeit nutzen. In der Zwischenzeit würde meine Schwiegermutter die Betreuung übernehmen. Unser Ausbildungsbetrieb hätte damit kein Problem. Hat jemand Erfahrung damit, ob man die Elternzeit auf einen späteren Zeitpunkt verschieben kann?

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Marco → kein passender Beitrag

Warum gibt es keine passende Antwort?
Marco fragt konkret, ob man die Elternzeit auf einen späteren Zeitpunkt verschieben darf, also erst nach der Ausbildung beginnen kann. Keiner der sechs Beiträge beantwortet diese Frage direkt.

Wichtige Wörter:
Beitrag: Auszubildende, nach der Ausbildung, Elternzeit später beginnen, verschieben
Antwort e wirkt ähnlich: Elternzeit, im Anschluss, andere Regelungen
Antwort b wirkt ähnlich: Elternzeit, drei Jahre, aufteilen

Falle:
Antwort e) Bernd ist gefährlich, weil dort das Wort Elternzeit vorkommt und sogar steht: dafür gibt es wieder andere Regelungen. Das klingt wie eine Antwort, ist aber keine! Bernd erklärt nur die Reihenfolge Schwangerschaft → Mutterschutz → Elternzeit, sagt aber nichts über das Verschieben. Bei B2-Beruf-Aufgaben gibt es manchmal Fragen, zu denen kein Beitrag passt.

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Julia
Sobald unser Sohn da ist, bekomme ich Elterngeld. Um Geld geht es mir überhaupt nicht. Aber ich habe Sorge, in meinem Beruf den Kontakt zu verlieren. Den ganzen Tag nur zu Hause beim Kind zu sein, das ist einfach nicht das Richtige für mich. Geht es eigentlich, während des Elterngeldbezugs ein paar Stunden zu arbeiten?

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Julia → d) Christine

Warum ist d) Christine richtig?
Julia fragt rechtlich: Geht Elterngeld bekommen und gleichzeitig arbeiten? Christine antwortet konkret: Ja – man darf während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, jedoch höchstens 30 Wochenstunden.

Wichtige Wörter:
Beitrag: Elterngeld, nicht den Anschluss verlieren, arbeiten, gleichzeitig
Antwort d: parallel zur Elternzeit, Teilzeit, 30 Wochenstunden, beantragen
Antwort a wirkt freundlich: Geburt, arbeiten, später überlegen

Falle:
Antwort a) Tobias klingt sympathisch und gibt einen guten Rat fürs Leben: erst einmal abwarten, das Baby genießen. Aber Julia fragt nicht nach Lebensberatung – sie will eine rechtliche Auskunft. Persönliche Ratsätze sind in B2-Beruf-Foren ein typischer Distraktor: gut gemeint, aber sie beantworten die Frage nicht.

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