Änderung der Pausenzeiten

Lesen Sie das Protokoll und die Aufgaben. Welche Antwort (a, b oder c) passt am besten?

50% (2 von 4 Personen konnten beim ersten Mal richtig antworten)

Protokoll 03.10.20XX, 09:00–11:00 Uhr
Besprechungsraum: 8 | Ort: Poststraße 12, 50667 Köln
Anwesende: Dorothea Kahl (DK, Geschäftsleitung), Bernd Fuhr (BF, Leitung Einkauf), Sylvia Merz (SM, Leitung Personal), Holger Bach (HB, Leitung Produktion), Renate Stöhr (RS, Leitung Vertrieb), Ulrike Pfaff (UP, Leitung IT), Axel Lange (AL, Leitung Finanzen)
Betriebsratsmitglied: Ingrid Nawaz (IN)
Sitzungsleitung: Dorothea Kahl | Protokollantin: Sylvia Merz
Tagesordnungspunkte:

  • Begrüßung und Genehmigung des letzten Protokolls
  • Neue Urlaubsregelung — Einführung von Betriebsferien
  • Änderung der Pausenzeiten
  • Anpassung der Überstundenregelung
  • Betriebsausflug
  • Sonstiges


TOP 1 Begrüßung und Genehmigung des letzten Protokolls
DK begrüßt alle Anwesenden herzlich und eröffnet die heutige Sitzung. Das Protokoll der Sitzung vom 05.09. wird ohne weitere Änderungen und Ergänzungen einstimmig per Handzeichen genehmigt. Als nächster Besprechungstermin wird der 15.01.20XX nach den Winterferien einstimmig festgelegt.

TOP 2 Neue Urlaubsregelung — Einführung von Betriebsferien
DK teilt mit, dass das Unternehmen ab dem kommenden Jahr erstmals Betriebsferien einführt. In der letzten Mitarbeiterbefragung hatte eine deutliche Mehrheit der Belegschaft angegeben, dass ein gemeinsamer Erholungszeitraum die persönliche Planung erheblich erleichtern würde.
Die Betriebsferien finden künftig in den letzten zwei Wochen des Monats August statt. Bisher konnten die Mitarbeitenden ihren Jahresurlaub frei über das gesamte Jahr verteilen. Ab dem kommenden Jahr wird festgelegt, dass mindestens zwei Wochen des Jahresurlaubs während der Betriebsferien zu nehmen sind. Die verbleibenden Urlaubstage können weiterhin individuell beantragt und über das Jahr verteilt werden. Ausnahmen von der Pflicht zur Betriebsferienpause sind nur bei nachweislich dringenden persönlichen Angelegenheiten möglich. Diese Vorgehensweise wurde mit IN vom Betriebsrat abgestimmt und ist genehmigt.

TOP 3 Änderung der Pausenzeiten
SM erläutert, dass im Rahmen einer allgemeinen Neugestaltung der Arbeitszeiten die Pausenregelung angepasst wird. Bisher gab es eine Frühstückspause von 30 Minuten am Vormittag sowie eine Mittagspause von ebenfalls 30 Minuten. Ab dem kommenden Monat entfällt die Frühstückspause vollständig. Stattdessen wird die Mittagspause auf eine volle Stunde ausgedehnt und findet täglich von 12:00 bis 13:00 Uhr statt. Diese Änderung wurde vom Betriebsrat geprüft und genehmigt.

TOP 4 Anpassung der Überstundenregelung
AL stellt eine Ergänzung der bestehenden Überstundenregelung vor. Die bisherige Regelung, wonach Überstunden nach Wahl der Mitarbeitenden entweder finanziell vergütet oder als Freizeitausgleich gewährt werden können, bleibt unverändert bestehen. Neu hinzukommt, dass ab dem nächsten Jahr für jeweils 50 geleistete Überstunden im Quartal ein zusätzlicher Urlaubstag gewährt wird. SM wird diese Ergänzung in der nächsten Betriebsratssitzung zur formellen Genehmigung vorlegen.

TOP 5 Betriebsausflug
HB ist in diesem Jahr erstmals im Organisationsteam für den Betriebsausflug vertreten, um dabei einige Kolleginnen und Kollegen aus anderen Abteilungen besser kennenzulernen. Er berichtet, dass der Ausflug am 20. September des nächsten Jahres stattfindet. DK bittet alle Mitarbeitenden, sich dieses Datum bereits jetzt freizuhalten. Das Reiseziel möchte DK jedoch noch nicht bekannt geben — es soll eine Überraschung für die gesamte Belegschaft bleiben. Zur Teilnahme eingeladen sind alle Mitarbeitenden sowie deren Familienmitglieder.

TOP 6 Sonstiges
UP berichtet, dass ab der nächsten Woche im Eingangsbereich des Gebäudes eine neue Kaffeemaschine aufgestellt wird, die alle Mitarbeitenden kostenlos nutzen können. BF teilt mit, dass sich die Lieferzeiten des Hauptlieferanten nach mehrwöchigen Verzögerungen wieder normalisiert haben.

Bei der Sitzung

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Die richtige Antwort ist c, weil der Text in TOP 1 klar sagt, dass die Tagesordnungspunkte „einstimmig genehmigt“ werden. Genau diese Aussage wird in Antwort c korrekt wiedergegeben. Wichtig ist hier die genaue Zuordnung: In der Frage geht es um das, was bei der Sitzung geschieht, und im Text steht ausdrücklich, dass die Tagesordnung bestätigt wird.

Die Antwort a ist eine klassische Umkehrungsfalle. Im Protokoll steht eindeutig: „Das Protokoll der Sitzung vom 05.09. wird ohne weitere Änderungen und Ergänzungen einstimmig per Handzeichen genehmigt.“ Das bedeutet gerade, dass keine Korrektur notwendig war. Das Signalwort „ohne“ ist hier entscheidend. Wer dieses kleine Wort übersieht, fällt leicht in die Falle.

Die Antwort b ist ebenfalls eine Umkehrungsfalle. Im Text heißt es: „Als nächster Besprechungstermin wird der 15.01.20XX nach den Winterferien einstimmig festgelegt.“ Der Termin steht also bereits fest. Die Antwort behauptet aber das Gegenteil, nämlich dass er noch nicht feststeht. Hier hilft die Methode „vom Text aus rückwärts prüfen“: „festgelegt“ schließt „noch nicht fest“ direkt aus.

musste das Protokoll der letzten Sitzung vor der Genehmigung korrigiert werden. steht der Termin der nächsten Besprechung noch nicht fest. wird die Tagesordnung ohne Ergänzungen genehmigt.

 

Ab dem nächsten Jahr

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Die richtige Antwort ist c, weil der Text die neue Regelung ganz präzise formuliert: „Ab dem kommenden Jahr wird festgelegt, dass mindestens zwei Wochen des Jahresurlaubs während der Betriebsferien zu nehmen sind.“ Genau das steht sinngleich in Antwort c. Das Schlüsselwort ist hier „mindestens“. Es begrenzt die Pflicht sehr genau und darf nicht überlesen werden.

Die Antwort a ist die typische Bisher-Falle plus Umkehrungsfalle. Im Text steht zuerst: „Bisher konnten die Mitarbeitenden ihren Jahresurlaub frei über das gesamte Jahr verteilen.“ Direkt danach folgt aber die neue Regel: „Ab dem kommenden Jahr ...“. Das Wort „Bisher“ zeigt eindeutig, dass dieses Modell nur für die Vergangenheit gilt. Antwort a nimmt also bewusst die alte Regel und verkauft sie als neue.

Die Antwort b ist eine Übertreibungsfalle. Im Text steht nicht, dass der gesamte Jahresurlaub während der Betriebsferien genommen werden muss. Dort steht nur: „mindestens zwei Wochen“. Außerdem folgt direkt die Einschränkung: „Die verbleibenden Urlaubstage können weiterhin individuell beantragt und über das Jahr verteilt werden.“ Antwort b entfernt also die Begrenzung und macht aus einer Teilpflicht eine Totalpflicht.

können Mitarbeitende ihren Urlaub weiterhin frei über das gesamte Jahr verteilen. muss der gesamte Jahresurlaub während der Betriebsferien genommen werden. sind mindestens zwei Wochen Urlaub während der Betriebsferien zu nehmen.

 

Die neue Pausenregelung sieht vor, dass

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Die richtige Antwort ist a, weil der Text beide Elemente der neuen Regel klar nennt: „Ab dem kommenden Monat entfällt die Frühstückspause vollständig. Stattdessen wird die Mittagspause auf eine volle Stunde ausgedehnt und findet täglich von 12:00 bis 13:00 Uhr statt.“ Genau daraus folgt: Es gibt keine Frühstückspause mehr und die Mittagspause dauert künftig eine Stunde.

Die Antwort b ist eine Zahlenverwechslungsfalle. Die Zahl „30 Minuten“ taucht zwar im Text auf, aber nur als Teil der bisherigen Regelung: „Bisher gab es eine Frühstückspause von 30 Minuten ...“. Diese Pause wird aber nicht verkürzt, sondern „vollständig“ abgeschafft. Das Signalwort „vollständig“ widerlegt Antwort b direkt.

Die Antwort c ist ebenfalls eine Zahlenverwechslungsfalle. Auch hier wird die alte Zahl „30 Minuten“ aus dem Text herausgenommen und fälschlich auf die neue Mittagspause übertragen. Tatsächlich steht im Text ausdrücklich „auf eine volle Stunde ausgedehnt“. Die neue Mittagspause dauert also 60 Minuten, nicht 30.

es keine Frühstückspause mehr gibt und die Mittagspause eine Stunde beträgt. die Frühstückspause auf 30 Minuten verkürzt wird. die Mittagspause künftig 30 Minuten dauert.

 

Die Überstundenregelung

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Die richtige Antwort ist b, weil der Text deutlich zwei Signale nebeneinander setzt: Einerseits heißt es, die bisherige Regelung „bleibt unverändert bestehen“, andererseits folgt sofort: „Neu hinzukommt, dass ab dem nächsten Jahr für jeweils 50 geleistete Überstunden im Quartal ein zusätzlicher Urlaubstag gewährt wird.“ Genau das bedeutet: Die Überstundenregelung wird ergänzt, also durch eine neue Komponente erweitert.

Die Antwort a ist nur eine Teilwahrheit und deshalb falsch. Es stimmt zwar, dass die bisherige Regelung bestehen bleibt. Aber das Wort „in jeder Hinsicht genauso“ macht die Aussage falsch, weil eben etwas Neues hinzukommt. Das ist eine sehr typische Prüfungsfalle: Fast alles ist richtig, aber ein einziges Wort wie „genauso“ kippt die ganze Aussage.

Die Antwort c ist eine Detailfalle. Die Zahl „50 geleistete Überstunden im Quartal“ steht tatsächlich im Text, aber sie bezieht sich nur auf die Bedingung für den zusätzlichen Urlaubstag. Sie markiert nicht den Beginn oder die Gültigkeit der gesamten Überstundenregelung. Der Distraktor reißt also die Zahl aus ihrem genauen Zusammenhang.

bleibt in jeder Hinsicht genauso wie bisher. wird durch eine neue Komponente ergänzt. gilt ab 50 geleisteten Überstunden im Quartal.

 

Die Geschäftsführerin

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Die richtige Antwort ist c, weil im Text ausdrücklich steht: „DK bittet alle Mitarbeitenden, sich dieses Datum bereits jetzt freizuhalten.“ Das Datum ist der „20. September des nächsten Jahres“. Genau diese Aufforderung gibt Antwort c korrekt wieder.

Die Antwort a ist eine Teilwahrheit und gerade deshalb besonders gefährlich. Es stimmt zwar, dass DK über das Datum informiert. Aber direkt danach heißt es: „Das Reiseziel möchte DK jedoch noch nicht bekannt geben — es soll eine Überraschung ... bleiben.“ Antwort a kombiniert also ein richtiges Detail mit einem zweiten, das der Text ausdrücklich verneint. Sobald ein Teil der Aussage falsch ist, ist die ganze Antwort falsch.

Die Antwort b ist eine Hinzufügungsfalle. Im Text steht nur, dass HB erstmals im Organisationsteam mitarbeitet, „um dabei einige Kolleginnen und Kollegen aus anderen Abteilungen besser kennenzulernen“. Das ist seine persönliche Motivation. Der Ausflug selbst ist aber nicht speziell für neue Mitarbeitende geplant, sondern „zur Teilnahme eingeladen sind alle Mitarbeitenden sowie deren Familienmitglieder“. Der Distraktor macht also aus einer Einzelmotivation ein angebliches Gesamtziel der Veranstaltung.

informiert über Datum und Reiseziel des Betriebsausflugs. plant den Ausflug speziell für neue Mitarbeitende. bittet alle Mitarbeitenden, sich den 20. September freizuhalten.

 


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