Arbeitszeit, Dienstkleidung und Fortbildung

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a) Simon, vor 20 Minuten
Wenn du in normaler Freizeit- oder Sportkleidung im Betrieb ankommst und dich dort erst für die Arbeit fertig machst, ist das grundsätzlich deine eigene Sache. Wichtig ist nur, dass du pünktlich mit deiner eigentlichen Tätigkeit beginnst. Die Zeit zum Umziehen zählt in diesem Fall normalerweise nicht als Arbeitszeit.

b) Johanna, vor 2 Stunden
Der Weg von zu Hause bis zum Arbeitsplatz gehört normalerweise nicht zur Arbeitszeit. Dafür bist du selbst verantwortlich. Auch wenn unterwegs etwas passiert, zum Beispiel ein langer Stau oder ein Ausfall im Nahverkehr, musst du die verlorene Zeit in der Regel selbst ausgleichen.

c) Faruk, vor 5 Stunden
Beschäftigte können in vielen Fällen Bildungsurlaub beantragen. Je nach Region gelten dabei aber unterschiedliche Regeln. Auch die Zahl der möglichen Tage kann davon abhängen, ob jemand in Vollzeit oder Teilzeit arbeitet. Deshalb sollte man sich die genauen Bestimmungen am Wohn- oder Arbeitsort ansehen.

d) Katharina, vor 1 Stunde
Ich persönlich finde einheitliche Arbeitskleidung nicht mehr zeitgemäß. Jeder sollte sich im Beruf so kleiden dürfen, dass er sich wohlfühlt. Deshalb kann ich gut verstehen, dass du die Dienstkleidung nicht schon auf dem Arbeitsweg tragen willst.

e) René, vor 4 Stunden
Wenn du selbst entscheidest, an einer beruflich nützlichen Weiterbildung teilzunehmen, und das vorher nicht mit dem Arbeitgeber abstimmst, ist das normalerweise deine private Entscheidung. Anders ist es, wenn der Betrieb dich zu einer Schulung schickt. Dann zählt die Teilnahme in der Regel als Arbeitszeit.

f) Miriam, vor 35 Minuten
Bei Reisen im Zusammenhang mit der Arbeit kommt es darauf an, was du unterwegs machst. Wenn du während der Fahrt berufliche Aufgaben erledigst, zum Beispiel Unterlagen vorbereitest oder etwas für den Termin dokumentierst, kann diese Zeit als Arbeitszeit gelten. Wenn du dich aber mit privaten Dingen beschäftigst, wird sie meist nicht als Arbeitszeit bewertet.

Tanja
Untersuchungen zeigen, dass viele Beschäftigte mit dem Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommen und sich erst im Betrieb umziehen. Ich bin jeden Morgen rechtzeitig in der Firma und ziehe mich dort noch um, bevor ich anfange. Jetzt hat meine Teamleitung gesagt, dass ich dafür künftig früher da sein muss und mich nicht mehr erst nach Arbeitsbeginn umziehen darf. Ist das wirklich zulässig?

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1. Tanja → a

Warum passt Antwort a?
Tanja kommt zur Arbeit und zieht sich dort erst um. Sie fragt, ob das zur Arbeitszeit gehört. Antwort a passt, weil dort steht, dass das Umziehen privat ist und man trotzdem pünktlich mit der Arbeit anfangen muss.

Wichtige Wörter:
Beitrag: umziehen, im Betrieb, früher kommen, Arbeitszeit
Antwort a: Umziehen, eigene Sache, pünktlich beginnen, keine Arbeitszeit

Falle:
Antwort d wirkt ähnlich, weil es dort auch um Kleidung geht. Aber d ist nur eine Meinung. Tanja braucht eine klare Regel. Deshalb passt a.

a b c d e f x

 

Marco
Viele Berufstätige besuchen Seminare oder Kurse, um fachlich auf dem Laufenden zu bleiben. Am Wochenende war ich bei einer Weiterbildung, die gut zu meiner Tätigkeit passt. Jetzt wollte ich dafür einen freien Tag als Ausgleich bekommen. Meine Vorgesetzte meint aber, das sei meine eigene Entscheidung gewesen und deshalb keine Arbeitszeit. Hat sie recht?

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2. Marco → e

Warum passt Antwort e?
Marco war auf einer Fortbildung und möchte dafür einen freien Tag bekommen. Antwort e passt, weil dort erklärt wird: Wenn du die Fortbildung selbst entscheidest, ist es private Zeit. Nur wenn der Arbeitgeber dich schickt, ist es Arbeitszeit.

Wichtige Wörter:
Beitrag: Fortbildung, Wochenende, freier Tag, meine eigene Entscheidung
Antwort e: selbst entscheidest, private Entscheidung, vom Arbeitgeber geschickt, Arbeitszeit

Falle:
Antwort c wirkt ähnlich, weil dort auch Weiterbildung vorkommt. Aber c spricht über Bildungsurlaub, nicht über die Frage, ob die Zeit als Arbeitszeit zählt. Deshalb passt e.

a b c d e f x

 

Elena
Dienstreisen gehören in vielen Berufen zum Alltag, aber nicht jede Stunde unterwegs wird automatisch als Arbeitszeit gewertet. Ich war gestern für einen Geschäftstermin in einer anderen Region unterwegs und bin mit dem Zug gefahren. Während der Fahrt habe ich gelesen und mich ausgeruht. Insgesamt war ich sehr lange außer Haus und wollte diese Zeit als Überstunden angeben. Mein Arbeitgeber lehnt das aber ab.

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3. Elena → f

Warum passt Antwort f?
Elena war lange unterwegs und fragt, ob das Arbeitszeit ist. Antwort f passt, weil dort erklärt wird: Es kommt darauf an, was man während der Reise macht. Arbeiten = Arbeitszeit, private Dinge = keine Arbeitszeit.

Wichtige Wörter:
Beitrag: Zug gefahren, gelesen, lange unterwegs, Überstunden
Antwort f: während der Fahrt, berufliche Aufgaben, private Dinge, Arbeitszeit

Falle:
Manche wählen b, weil es auch um Zeit geht. Aber b spricht über den Arbeitsweg, nicht über eine Dienstreise. Deshalb passt nur f.

a b c d e f x

 

Nadja
In vielen Branchen gehört vorgeschriebene Berufskleidung zum Arbeitsalltag, besonders im Kundenkontakt oder in Hotels. Ich muss bei der Arbeit feste Dienstkleidung tragen. Es ist mir unangenehm, diese schon auf dem Weg zur Arbeit anzuhaben. Deshalb würde ich mich lieber erst vor Ort umziehen. Zählt diese Zeit dann als Arbeitszeit oder muss ich dafür extra früher kommen?

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4. Nadja → x

Warum ist x richtig?
Nadja fragt, ob die Zeit zum Umziehen in Dienstkleidung Arbeitszeit ist. In den Antworten gibt es aber keinen Text, der genau diese Frage klar beantwortet.

Wichtige Wörter:
Beitrag: Dienstkleidung, umziehen vor Ort, Arbeitszeit
Antwort a wirkt ähnlich: umziehen, keine Arbeitszeit
Aber: Antwort a spricht über normale Kleidung, nicht über spezielle Dienstkleidung.

Falle:
Die größte Falle ist Antwort a. Die Wörter passen, aber die Situation ist nicht genau gleich. Deshalb ist hier x richtig.

a b c d e f x

 


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