Datenschutz und Schulungen

Lesen Sie die Texte und die Aufgaben. Ist die Aussage dazu richtig oder falsch und welche Antwort (a, b oder c) passt am besten?

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In unserem Unternehmen gelten die Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Personenbezogene Daten unserer Beschäftigten dürfen grundsätzlich nur dann erfasst werden, wenn zuvor eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt.

Zusammen mit Ihrem Arbeitsvertrag haben Sie bereits ein Formular erhalten und unterschrieben. Damit haben Sie bestätigt, dass Sie mit der Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten einverstanden sind.

Falls Sie später Fragen zum Datenschutz haben, können Sie sich jederzeit an unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten Herrn Berger (Durchwahl -516) oder an seine Vertreterin Frau Marković (Durchwahl -227) wenden.

Wir erwarten von allen Mitarbeitenden, dass sie ihre Kenntnisse im Bereich Datenschutz regelmäßig aktualisieren. Deshalb bieten wir in jedem Jahr entsprechende Schulungen an. Diese Seminare werden von unserem externen Partner DataPro durchgeführt und finden zu verschiedenen Terminen, jeweils am Wochenende, in unseren eigenen Räumen statt. Die Teilnahme wird als Arbeitszeit anerkannt und ist für alle Beschäftigten kostenlos.

Eine solche Schulung muss jedoch nicht jedes Jahr besucht werden. Spätestens nach drei Jahren ist eine Teilnahme verpflichtend. Der Nachweis darüber erfolgt durch ein Zertifikat, das Sie bitte unaufgefordert bei der Personalabteilung einreichen.

Sie können statt des Seminars bei DataPro auch eine vergleichbare Fortbildung bei einem anderen Anbieter besuchen. In diesem Fall ist es allerdings notwendig, die Teilnahme vorher mit der Personalabteilung abzustimmen. Nur dann kann die Schulung genehmigt und die Kostenübernahme zugesichert werden.

Die Mitarbeitenden müssen jedes Jahr an einer Datenschutzschulung teilnehmen.

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Richtige Antwort: falsch

Im Text steht nicht, dass die Mitarbeitenden jedes Jahr an einer Datenschutzschulung teilnehmen müssen. Dort heißt es ausdrücklich:

„Eine solche Schulung muss jedoch nicht jedes Jahr besucht werden. Spätestens nach drei Jahren ist eine Teilnahme verpflichtend.“

Das bedeutet: Die Schulungen werden zwar jedes Jahr angeboten, aber die Teilnahme ist nur spätestens alle drei Jahre verpflichtend.

Die Falle in dieser Aufgabe: Viele verwechseln „wird jedes Jahr angeboten“ mit „muss jedes Jahr besucht werden“. Das ist aber nicht dasselbe.

Logik: Man muss im Text genau zwischen Angebot und Pflicht unterscheiden. Jährlich angeboten bedeutet nicht automatisch jährlich verpflichtend.

a) richtig b) falsch

 

Die Teilnahme an der Schulung

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Richtige Antwort: a) wird als Arbeitszeit angerechnet.

Im Text steht eindeutig:

„Die Teilnahme wird als Arbeitszeit anerkannt und ist für alle Beschäftigten kostenlos.“

Deshalb ist Antwort a richtig.

Warum ist b falsch?

Antwort b behauptet, dass das Seminar kostenpflichtig ist. Im Text steht aber genau das Gegenteil: Die Teilnahme ist kostenlos.

Warum ist c falsch?

Im Text wird zwar der Anbieter DataPro genannt, aber später steht auch:

„Sie können statt des Seminars bei DataPro auch eine vergleichbare Fortbildung bei einem anderen Anbieter besuchen.“

Das bedeutet: Die Schulung muss nicht unbedingt bei DataPro stattfinden. Wichtig ist nur, dass die Teilnahme vorher mit der Personalabteilung abgesprochen wird.

Typische Fallen in dieser Aufgabe:

  • Jährliches Angebot ist nicht dasselbe wie jährliche Pflicht.
  • Ein genannter Anbieter bedeutet nicht automatisch, dass nur dieser Anbieter erlaubt ist.
  • Die richtige Antwort erkennt man oft an einer klaren Formulierung im Text, hier: „wird als Arbeitszeit anerkannt“.

a) wird als Arbeitszeit angerechnet. b) ist kostenpflichtig. c) muss bei DataPro stattfinden.

 


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