Fertiggericht, das

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Fertiggericht, das
Substantiv

Eine große, meist offene Arena oder Einrichtung für Sportveranstaltungen oder Konzerte. Ein vorbereitetes oder vorgefertigtes Gericht, das fertig zum Verzehr ist und normalerweise nur erwärmt werden muss, oft als schnelle und bequeme Mahlzeitoption. Der Akt oder die Handlung des Umzugs, der Bewegung oder des Wechsels von einem Ort, einer Region oder einem Land zu einem anderen, oft aus wirtschaftlichen, sozialen oder politischen Gründen.