Fertiggericht, das

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Fertiggericht, das
Substantiv

Eine Person, die handwerkliche Tätigkeiten ausführt, wie z. B. Bau, Reparaturen oder Installationen, oft mit spezifischen Fertigkeiten oder Fachkenntnissen in einem bestimmten Bereich. Ein vorbereitetes oder vorgefertigtes Gericht, das fertig zum Verzehr ist und normalerweise nur erwärmt werden muss, oft als schnelle und bequeme Mahlzeitoption. Die finanzielle Vergütung oder Entlohnung, die eine Person von ihrem Arbeitgeber für ihre Arbeit erhält, oft in Form eines festen Betrags pro Zeitperiode.