Fertiggericht, das

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Fertiggericht, das
Substantiv

Ein vorbereitetes oder vorgefertigtes Gericht, das fertig zum Verzehr ist und normalerweise nur erwärmt werden muss, oft als schnelle und bequeme Mahlzeitoption. Ein Bereich des Ingenieurwesens, der sich mit der Konstruktion, Entwicklung und Herstellung von Maschinen, Geräten und industriellen Anlagen befasst. Die Ausrüstung, Geräte, Möbel und Verbrauchsmaterialien, die in einem Büro verwendet werden, z.B. Stifte, Papier, Computer, Drucker usw.