Fertiggericht, das

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Fertiggericht, das
Substantiv

Ein vorbereitetes oder vorgefertigtes Gericht, das fertig zum Verzehr ist und normalerweise nur erwärmt werden muss, oft als schnelle und bequeme Mahlzeitoption. Ein bestimmtes Ereignis oder Vorkommnis, das stattfindet oder stattgefunden hat, oft von Bedeutung oder Interesse. 1. Eine Voraussetzung oder ein Kriterium, das erfüllt sein muss, damit etwas anderes passiert oder gültig ist.
2. Eine Situation oder Umstand, unter denen etwas stattfindet.