Einbruch, der

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Einbruch, der
Substantiv

Ein Außenbereich, oft in Verbindung mit einer Gaststätte oder einem Restaurant, in dem Bier und andere Getränke serviert werden und Gäste im Freien sitzen können. Der Akt oder die Handlung des rechtswidrigen Eindringens in ein Gebäude oder einen privaten Raum, oft zum Zweck des Diebstahls oder der Sachbeschädigung. 1. Eine Einrichtung oder Anlage zur Herstellung oder Erzeugung von Waren oder Dienstleistungen.
2. Eine Investition oder Vermögenswert, der zur Gewinnerzielung dient.