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Text für die Aufgaben

Gerichtsschöffe / Gerichtsschöffin in Deutschland

Aufgaben:

1. Wer kann Gerichtsschöffe / Gerichtsschöffin in Deutschland werden?

Nur Personen mit einem abgeschlossenen Jurastudium

Alle Personen, die seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben

Alle deutschen Staatsangehörigen älter als 24 und jünger als 70 Jahre

Alle in Deutschland geborenen Einwohner / Einwohnerinnen über 18 Jahre