Vorbereitung mit BO Einbürgerungstest Gerichtsschöffe / Gerichtsschöffin in Deutschland
Gerichtsschöffe / Gerichtsschöffin in Deutschland
1. Wer kann Gerichtsschöffe / Gerichtsschöffin in Deutschland werden? Nur Personen mit einem abgeschlossenen Jurastudium Alle Personen, die seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben Alle deutschen Staatsangehörigen älter als 24 und jünger als 70 Jahre Alle in Deutschland geborenen Einwohner / Einwohnerinnen über 18 Jahre
1. Wer kann Gerichtsschöffe / Gerichtsschöffin in Deutschland werden?
Nur Personen mit einem abgeschlossenen Jurastudium
Alle Personen, die seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben
Alle deutschen Staatsangehörigen älter als 24 und jünger als 70 Jahre
Alle in Deutschland geborenen Einwohner / Einwohnerinnen über 18 Jahre
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