Gerichtsschöffe / Gerichtsschöffin in Deutschland

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Wer kann Gerichtsschöffe / Gerichtsschöffin in Deutschland werden?

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Nur Personen mit einem abgeschlossenen Jurastudium Alle Personen, die seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben Alle deutschen Staatsangehörigen älter als 24 und jünger als 70 Jahre Alle in Deutschland geborenen Einwohner / Einwohnerinnen über 18 Jahre

 

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