Monatliche Arbeitsbesprechung der Unternehmensleitung

Lesen Sie das Protokoll und die Aufgaben. Welche Antwort (a, b oder c) passt am besten?

28% (99 von 359 Personen konnten beim ersten Mal richtig antworten)

Protokoll 05.03.20XX, 09:00–12:00 Uhr
Besprechungsraum: 114 | Ort: Elisabethstraße 28, 70197 Stuttgart
Teilnehmende: Franziska Brandt (FB, stellvertretende Geschäftsleitung), Nina Gorski (NG, Leitung Einkauf), Patrick Vollmer (PV, Leitung Produktion), Sabine Kraft (SK, Leitung Finanzen), Werner Haag (WH, Leitung Personal), Tobias Lange (TL, Leitung Vertrieb), Miriam Zahn (MZ, Leitung Marketing), Carola Bruns (CB, Leitung Qualitätssicherung), Armin Seel (AS, Leitung IT)
Sitzungsleitung: Franziska Brandt | Protokollantin: Werner Haag
Nicht anwesend: Roland Keck (RK, Geschäftsleitung) — befindet sich auf einer internationalen Konferenz
Tagesordnungspunkte:

  • Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnungspunkte
  • Lieferengpass bei einem Rohstofflieferanten
  • Aktueller Stand der Produktprüfung
  • Änderung der Regelung zum Freizeitausgleich
  • Nutzung der Firmentelefone für private Gespräche
  • Sonstiges


TOP 1 Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnungspunkte
FB begrüßt alle Anwesenden und bittet um die Genehmigung der Tagesordnungspunkte. Diese wird per Handzeichen einstimmig angenommen. Als nächster Besprechungstermin wird der 18.06.20XX nach dem Messequartal einstimmig vereinbart.

TOP 2 Lieferengpass bei einem Rohstofflieferanten
NG berichtet, dass unser westafrikanischer Rohstofflieferant Sahara Prime Ltd. die Preise für seine Ausgangsmaterialien ohne vorherige Rücksprache angehoben und bereits in Rechnung gestellt hat. Auf Anfrage teilte der Lieferant mit, dass dies auf stark gestiegene Zollgebühren zurückzuführen sei. Dies wird von uns nicht akzeptiert und wurde entsprechend gegenüber dem Lieferanten kommuniziert. Nach mehrwöchigem Schriftwechsel konnte eine vorläufige Einigung erzielt werden. Wir behalten uns vor, bis zum 28. des nächsten Monats einen für uns wirtschaftlicheren Lieferanten zu finden. Zuständig sind NG und SK. Mögliche neue Partner könnten im osteuropäischen Raum gesucht werden, über den NG bereits gute Erfahrungen berichten kann. Ziel ist eine einvernehmliche Trennung ohne gegenseitige Forderungen. Rechtliche Schritte sollen dabei nicht eingeleitet werden. Ein Zwischenbericht ist bis zum 14. des nächsten Monats vorzulegen.

TOP 3 Aktueller Stand der Produktprüfung
CB berichtet über den aktuellen Stand der Produktprüfung. Vor drei Quartalen wurde ein überarbeitetes Prüfverfahren für die Endkontrolle eingeführt. Das System löst eine Warnung aus, sobald in der Messung eine Toleranzabweichung von 25 Prozent festgestellt wird. Seitdem ist die Zahl der Beanstandungen durch Kunden messbar gesunken. CB wertet dies als ersten nachweisbaren Erfolg des neuen Verfahrens.

TOP 4 Änderung der Regelung zum Freizeitausgleich
FB dankt der gesamten Belegschaft für ihre Flexibilität und ihren Einsatz in den vergangenen Wochen. Besonders in Phasen mit unerwartet hohem Arbeitsaufkommen sei Mehrarbeit leider kaum zu vermeiden.
Bisher hatten die Mitarbeitenden die Möglichkeit, geleistete Mehrarbeit entweder durch freie Tage auszugleichen oder sich auszahlen zu lassen. Aufgrund eines anhaltend hohen Auftragseingangs wird ab sofort festgelegt, dass bis zu 30 Mehrarbeitsstunden pro Quartal ausschließlich finanziell abgegolten werden. Eine Freistellung ist aus personellen Gründen derzeit nicht umsetzbar. Sollte das Auftragsvolumen zu einem späteren Zeitpunkt sinken, kann diese Regelung neu bewertet werden. Die Maßnahme wurde mit dem Betriebsrat besprochen und ist mit Protokoll vom 01.03.20XX genehmigt.

TOP 5 Nutzung der Firmentelefone für private Gespräche
WH teilt mit, dass alle Mitarbeitenden, die ein Firmentelefon nutzen, dieses ab dem nächsten Monat in begrenztem Umfang auch für private Gespräche verwenden dürfen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in diesem Fall ein Gesprächsnachweis geführt werden muss, in dem die privat geführten Gespräche mit Datum und Dauer eingetragen werden. Dieser Nachweis ist monatlich in der Personalabteilung einzureichen.

TOP 6 Sonstiges
SK schlägt vor, dass ihr Team gemeinsam mit interessierten Kolleginnen und Kollegen anderer Abteilungen am übernächsten Donnerstag einen Grillabend auf dem Firmengelände veranstaltet. Die Personalabteilung stellt die Einladung ins Intranet. Interessierte melden sich bis kommenden Montag dort an.

Der Termin der nächsten Sitzung

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Die richtige Antwort ist a, weil im Text eindeutig steht: „Als nächster Besprechungstermin wird der 18.06.20XX nach dem Messequartal einstimmig vereinbart.“ Das bedeutet klar: Der Termin wurde schon in dieser Sitzung beschlossen. Die Schlüsselwörter sind „18.06.20XX“, „einstimmig“ und „vereinbart“. Genau diese Wörter zeigen, dass die Entscheidung bereits getroffen wurde und nicht mehr offen ist.

Die Antwort b ist eine typische Hinzufügungsfalle. Das „Messequartal“ wird im Text zwar erwähnt, aber nur als zeitlicher Bezugspunkt. Es steht nirgends, dass der Termin deshalb noch verschoben werden muss. Die Falle besteht darin, aus einem neutralen Zeitrahmen eine Begründung für eine Verschiebung zu machen.

Die Antwort c ist eine Umkehrungsfalle. Im Text ist der Termin bereits konkret genannt und beschlossen. Die Aussage „wird den Teilnehmenden noch mitgeteilt“ widerspricht also direkt der Formulierung „einstimmig vereinbart“. Wer aufmerksam auf Entscheidungswörter achtet, kann diese Falle schnell erkennen.

wurde während der Besprechung einstimmig festgelegt. muss wegen des Messequartals noch verschoben werden. wird den Teilnehmenden noch mitgeteilt.

 

Die Firma

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Die richtige Antwort ist c, weil die Firma laut Text prüft, ob sie zu einem wirtschaftlicheren Lieferanten wechseln kann. Wörtlich heißt es: „Wir behalten uns vor, bis zum 28. des nächsten Monats einen für uns wirtschaftlicheren Lieferanten zu finden.“ Inhaltlich entspricht das genau der Aussage, dass nach einem günstigeren Rohstofflieferanten gesucht wird. Die Signalwörter sind hier „wirtschaftlicheren Lieferanten“, „finden“ und auch der Hinweis auf mögliche neue Partner in Osteuropa.

Die Antwort a ist eine klare Umkehrungsfalle. Im Protokoll steht ausdrücklich: „Dies wird von uns nicht akzeptiert“. Die Antwort dreht diesen Sinn komplett um und behauptet das Gegenteil, nämlich dass die Preiserhöhung ohne Widerspruch akzeptiert wurde. Gerade bei Verben wie „akzeptieren“ oder „ablehnen“ ist das Negationswort entscheidend.

Die Antwort b ist eine Wortfalle mit inhaltlicher Verfälschung. Die „Zollgebühren“ werden zwar im Text genannt, aber nur als Erklärung des Lieferanten für die Preiserhöhung. Die Firma übernimmt diese Sichtweise gerade nicht. Die Antwort nimmt also ein echtes Textwort und baut daraus eine falsche Schlussfolgerung. Genau das ist eine sehr typische Prüfungsfalle.

hat die Preiserhöhung des Lieferanten widerspruchslos akzeptiert. möchte sich an den gestiegenen Zollgebühren beteiligen. sucht nach einem günstigeren Rohstofflieferanten.

 

Die Abteilung Produktprüfung

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Die richtige Antwort ist c, weil der Text von ersten positiven Ergebnissen spricht. Dort steht: „Seitdem ist die Zahl der Beanstandungen durch Kunden messbar gesunken. CB wertet dies als ersten nachweisbaren Erfolg des neuen Verfahrens.“ Diese Formulierung zeigt klar, dass es Verbesserungen gibt, aber eben nur erste und nachweisbare. Die Schlüsselphrasen sind „messbar gesunken“ und „ersten nachweisbaren Erfolg“.

Die Antwort a ist eine Zahlenverwechslungsfalle. Die „25 Prozent“ beziehen sich im Text nicht auf den Anteil mangelhafter Produkte, sondern auf eine Toleranzabweichung, bei der das System eine Warnung auslöst. Die Zahl ist also echt, aber sie beschreibt etwas ganz anderes. In Leseaufgaben sind solche Zahlentricks besonders häufig.

Die Antwort b ist eine Übertreibungsfalle. Der Text sagt nur, dass es einen ersten Erfolg gibt. Das bedeutet nicht, dass alle Beanstandungen vollständig beseitigt wurden. Wörter wie „alle“, „vollständig“ oder „sämtliche“ machen Aussagen oft zu stark und sind deshalb in Distraktoren besonders verdächtig.

meldet, dass 25 Prozent der Produkte Mängel aufweisen. hat alle Beanstandungen vollständig beseitigt. verzeichnet erste nachweisbare Verbesserungen

 

Die Mitarbeitenden

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Die richtige Antwort ist c, weil der Text deutlich macht, dass die Mitarbeitenden derzeit mehr arbeiten müssen als sonst. Schon zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes heißt es: „Besonders in Phasen mit unerwartet hohem Arbeitsaufkommen sei Mehrarbeit leider kaum zu vermeiden.“ Dazu passt auch die neue Regelung, nach der Mehrarbeitsstunden vorerst nicht durch freie Tage ausgeglichen werden können. Die Gesamtaussage ist also: Zurzeit fällt mehr Arbeit an als gewöhnlich.

Die Antwort a ist eine Personenverwechslungsfalle. Im Text steht, dass die Maßnahme „mit dem Betriebsrat besprochen“ und genehmigt wurde. Das bedeutet aber nicht, dass alle Mitarbeitenden gemeinsam mit dem Betriebsrat verhandelt haben. Hier werden Leitung, Betriebsrat und Belegschaft absichtlich nicht sauber getrennt. Genau das macht die Antwort falsch.

Die Antwort b ist eine besonders typische Umkehrungsfalle mit Teilwahrheit. Der Text nennt zuerst das alte Modell: „Bisher hatten die Mitarbeitenden die Möglichkeit, geleistete Mehrarbeit entweder durch freie Tage auszugleichen oder sich auszahlen zu lassen.“ Danach folgt aber das neue Gegenteil: „ab sofort“ werden bis zu 30 Mehrarbeitsstunden „ausschließlich finanziell abgegolten“, und „eine Freistellung ist ... derzeit nicht umsetzbar“. Die Signalwörter „Bisher“ und „ab sofort“ sind hier entscheidend. Wer nur den ersten Teil liest, fällt fast automatisch in diese Falle.

haben gemeinsam mit dem Betriebsrat über die neue Regelung verhandelt. können ihre Mehrarbeitsstunden weiterhin durch freie Tage ausgleichen. müssen zurzeit mehr arbeiten als gewöhnlich.

 

Der Gesprächsnachweis

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Die richtige Antwort ist b, weil im Text ganz genau steht, was in den Gesprächsnachweis eingetragen werden muss: „die privat geführten Gespräche mit Datum und Dauer“. Das bedeutet eindeutig, dass ausschließlich private Gespräche dokumentiert werden. Das zentrale Schlüsselwort ist hier „privat“.

Die Antwort a ist eine Übertreibungsfalle. Im Protokoll steht nicht, dass alle mit dem Firmentelefon geführten Gespräche dokumentiert werden müssen. Es geht nur um die privaten Gespräche. Das kleine Wort „alle“ erweitert die Aussage unzulässig und macht sie dadurch falsch.

Die Antwort c ist ebenfalls eine Übertreibungsfalle und zugleich eine Bedingungsfalle. Der Gesprächsnachweis betrifft nur Mitarbeitende, „die ein Firmentelefon nutzen“ und dieses privat verwenden dürfen. Die Antwort lässt diese Einschränkung weg und macht daraus eine Regel für alle Mitarbeitenden des Unternehmens. Genau solche fehlenden Bedingungen sind in Prüfungen ein sehr häufiges Warnsignal.

dokumentiert alle mit dem Firmentelefon geführten Gespräche. enthält ausschließlich die privat geführten Gespräche. wird von allen Mitarbeitenden des Unternehmens geführt.

 


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