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Satzung des Kulturvereins
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Inhaltsverzeichnisa) Rechte und Pflichten der Vereinsmitgliederb) Aufwandsentschädigungenc) Beendigung der Mitgliedschaftd) Vergütung und Honoraree) Steuerliche Bestimmungenf) Aufnahme neuer Mitgliederg) Vereinsorgane
§0. Zweck und Zielsetzung des VereinsDer Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Austausch und das gegenseitige Verständnis zwischen den zahlreichen Kulturen im Stadtteil aktiv zu fördern. Dies geschieht unter anderem durch die Organisation von Kulturveranstaltungen, Ausstellungen und internationalen Festen. Darüber hinaus bietet der Verein Deutsch- und andere Sprachkurse, Beratungsangebote, Hausaufgabenhilfe sowie Mutter-Kind-Gruppen an....
§28. Rechte und Pflichten der VereinsmitgliederAufwandsentschädigungenBeendigung der MitgliedschaftVergütung und HonorareSteuerliche BestimmungenAufnahme neuer MitgliederVereinsorgane Der Verein ist vom Finanzamt als gemeinnützige Organisation anerkannt und verfolgt ausschließlich sowie unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Die finanziellen Mittel des Vereins dürfen nur für die in der Vereinssatzung festgelegten Zwecke eingesetzt werden. Mitgliedsbeiträge und Spenden können beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden. Spendenbescheinigungen werden durch den Vorstand ausgestellt.
§29. Rechte und Pflichten der VereinsmitgliederAufwandsentschädigungenBeendigung der MitgliedschaftVergütung und HonorareSteuerliche BestimmungenAufnahme neuer MitgliederVereinsorgane Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt. Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist eine schriftliche Beitrittserklärung erforderlich. Minderjährige benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. Hinsichtlich der Höhe des Mitgliedsbeitrags wird auf die Beitragsordnung des Vereins verwiesen.
§30. Rechte und Pflichten der VereinsmitgliederAufwandsentschädigungenBeendigung der MitgliedschaftVergütung und HonorareSteuerliche BestimmungenAufnahme neuer MitgliederVereinsorganeDer Verein kann durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Für einen solchen Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder erforderlich. Der ehemalige Vorstand ist verpflichtet, die Auflösung im Vereinsregister eintragen zu lassen und diese dem Finanzamt mitzuteilen. Nach der Auflösung des Vereins ist das verbleibende Vereinsvermögen auf eine Einrichtung oder einen Verein zu übertragen, der vergleichbare gemeinnützige Ziele verfolgt. Über die Verwendung des verbleibenden Vermögens entscheidet die Mitgliederversammlung.
Richtige Antwort: ✅ Steuerliche Bestimmungen
Erklärung: In §28 wird geregelt, dass der Verein als gemeinnützig anerkannt ist, wie finanzielle Mittel verwendet werden dürfen und dass Mitgliedsbeiträge sowie Spenden steuerlich geltend gemacht werden können. Diese Inhalte betreffen eindeutig steuerliche Fragen und passen daher zur Überschrift „Steuerliche Bestimmungen“.
Richtige Antwort: ✅ Aufnahme neuer Mitglieder
Erklärung: §29 beschreibt, wer Mitglied des Vereins werden kann, welche formalen Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welches Vereinsorgan über die Aufnahme entscheidet. Damit geht es klar um das Verfahren der Aufnahme neuer Mitglieder.
Richtige Antwort: ✅ Beendigung der Mitgliedschaft
Erklärung: In §30 wird die Auflösung des Vereins geregelt. Mit der Auflösung endet automatisch die Mitgliedschaft aller Vereinsmitglieder. Obwohl der Paragraf nicht einzelne Austritte beschreibt, behandelt er die vollständige Beendigung der Mitgliedschaften und passt daher am besten zur Überschrift „Beendigung der Mitgliedschaft“.
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