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Auch in flexiblen Arbeitsstrukturen steht letztlich das Interesse des Betriebs im Vordergrund. Wichtig ist, dass die Aufgaben erledigt werden. Beschäftigte dürfen zwar selbst entscheiden, wann sie Urlaub nehmen, doch die endgültige Zustimmung liegt weiterhin bei der Führungskraft.
Linda, Wiesbaden