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Was Arbeitgeber fragen dürfen – Rechte und Grenzen im Bewerbungsgespräch
Sie lesen in einer Zeitschrift einen Artikel. Welche Sätze passen in die Lücken? Zwei Sätze passen nicht.
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Fast jeder Arbeitnehmer kennt die einzelnen Schritte, die einer Einstellung vorausgehen. Zunächst stößt man auf eine Stellenausschreibung, bekundet Interesse und reicht anschließend seine Bewerbungsunterlagen ein. Wer diese erste Auswahlrunde erfolgreich übersteht, gehört zu den Kandidaten, die zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden.
Ist eine Bewerberin oder ein Bewerber nicht ausreichend über die eigenen Rechte informiert, kann es im Auswahlverfahren zu Schwierigkeiten kommen. Arbeitgeber sind nicht immer berechtigt, jede gewünschte Information zu verlangen. Vor einem Vorstellungsgespräch stellt sich daher häufig die Frage, welche Angaben gemacht werden müssen und wo man Informationen verweigern darf. Darf nach Religion, politischer Einstellung oder Parteizugehörigkeit gefragt werden? Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass bestimmte Themen vom Fragerecht ausgeschlossen sind.Deshalb ist es sinnvoll, bereits in den Bewerbungsunterlagen bei den Fakten zu bleiben.Oder sind auch Fragen nach Krankheiten oder finanziellen Verhältnissen erlaubt?Ausnahmen bestehen jedoch etwa bei religiösen oder parteinahen Arbeitgebern.Dadurch kann der Arbeitgeber Rückschlüsse auf den sozialen oder kulturellen Hintergrund ziehen.Häufig recherchieren Unternehmen vorab online, um sich ein umfassenderes Bild zu machen.In solchen Fällen empfiehlt es sich, rechtliche Schritte einzuleiten.Unzutreffende Antworten auf unzulässige Fragen dürfen dem Bewerber später nicht negativ ausgelegt werden.
Grundsätzlich liegt es im Interesse eines Unternehmens, möglichst viel über potenzielle Mitarbeitende zu erfahren. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass bestimmte Themen vom Fragerecht ausgeschlossen sind.Deshalb ist es sinnvoll, bereits in den Bewerbungsunterlagen bei den Fakten zu bleiben.Oder sind auch Fragen nach Krankheiten oder finanziellen Verhältnissen erlaubt?Ausnahmen bestehen jedoch etwa bei religiösen oder parteinahen Arbeitgebern.Dadurch kann der Arbeitgeber Rückschlüsse auf den sozialen oder kulturellen Hintergrund ziehen.Häufig recherchieren Unternehmen vorab online, um sich ein umfassenderes Bild zu machen.In solchen Fällen empfiehlt es sich, rechtliche Schritte einzuleiten.Unzutreffende Antworten auf unzulässige Fragen dürfen dem Bewerber später nicht negativ ausgelegt werden. Im Gespräch wird daher versucht zu prüfen, ob eine Person fachlich und persönlich zur ausgeschriebenen Stelle passt. Gleichzeitig besitzt jede Bewerberin und jeder Bewerber ein Recht auf Schutz der eigenen Privatsphäre.
Was aber ist zu tun, wenn im Gespräch sehr persönliche oder sensible Fragen gestellt werden? Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht, da jeder Fall einzeln betrachtet werden muss. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass bestimmte Themen vom Fragerecht ausgeschlossen sind.Deshalb ist es sinnvoll, bereits in den Bewerbungsunterlagen bei den Fakten zu bleiben.Oder sind auch Fragen nach Krankheiten oder finanziellen Verhältnissen erlaubt?Ausnahmen bestehen jedoch etwa bei religiösen oder parteinahen Arbeitgebern.Dadurch kann der Arbeitgeber Rückschlüsse auf den sozialen oder kulturellen Hintergrund ziehen.Häufig recherchieren Unternehmen vorab online, um sich ein umfassenderes Bild zu machen.In solchen Fällen empfiehlt es sich, rechtliche Schritte einzuleiten.Unzutreffende Antworten auf unzulässige Fragen dürfen dem Bewerber später nicht negativ ausgelegt werden. Das betrifft insbesondere Fragen zu religiösen Überzeugungen, politischer Haltung oder ethnischer Herkunft. Eine Ausnahme bilden Tätigkeiten bei bestimmten Einrichtungen, bei denen solche Informationen von Bedeutung sein können. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass bestimmte Themen vom Fragerecht ausgeschlossen sind.Deshalb ist es sinnvoll, bereits in den Bewerbungsunterlagen bei den Fakten zu bleiben.Oder sind auch Fragen nach Krankheiten oder finanziellen Verhältnissen erlaubt?Ausnahmen bestehen jedoch etwa bei religiösen oder parteinahen Arbeitgebern.Dadurch kann der Arbeitgeber Rückschlüsse auf den sozialen oder kulturellen Hintergrund ziehen.Häufig recherchieren Unternehmen vorab online, um sich ein umfassenderes Bild zu machen.In solchen Fällen empfiehlt es sich, rechtliche Schritte einzuleiten.Unzutreffende Antworten auf unzulässige Fragen dürfen dem Bewerber später nicht negativ ausgelegt werden.
Abgesehen von diesen Sonderfällen gilt: In den meisten Situationen darf eine Bewerberin oder ein Bewerber auf unzulässige Fragen unwahr antworten, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass bestimmte Themen vom Fragerecht ausgeschlossen sind.Deshalb ist es sinnvoll, bereits in den Bewerbungsunterlagen bei den Fakten zu bleiben.Oder sind auch Fragen nach Krankheiten oder finanziellen Verhältnissen erlaubt?Ausnahmen bestehen jedoch etwa bei religiösen oder parteinahen Arbeitgebern.Dadurch kann der Arbeitgeber Rückschlüsse auf den sozialen oder kulturellen Hintergrund ziehen.Häufig recherchieren Unternehmen vorab online, um sich ein umfassenderes Bild zu machen.In solchen Fällen empfiehlt es sich, rechtliche Schritte einzuleiten.Unzutreffende Antworten auf unzulässige Fragen dürfen dem Bewerber später nicht negativ ausgelegt werden. Zwar sind Fragen nach der Herkunft nicht erlaubt, jedoch ist es dem Arbeitgeber gestattet, nach Sprachkenntnissen oder der Muttersprache zu fragen. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass bestimmte Themen vom Fragerecht ausgeschlossen sind.Deshalb ist es sinnvoll, bereits in den Bewerbungsunterlagen bei den Fakten zu bleiben.Oder sind auch Fragen nach Krankheiten oder finanziellen Verhältnissen erlaubt?Ausnahmen bestehen jedoch etwa bei religiösen oder parteinahen Arbeitgebern.Dadurch kann der Arbeitgeber Rückschlüsse auf den sozialen oder kulturellen Hintergrund ziehen.Häufig recherchieren Unternehmen vorab online, um sich ein umfassenderes Bild zu machen.In solchen Fällen empfiehlt es sich, rechtliche Schritte einzuleiten.Unzutreffende Antworten auf unzulässige Fragen dürfen dem Bewerber später nicht negativ ausgelegt werden. Fragen nach dem Lebensalter sind hingegen grundsätzlich verboten, da das Gleichbehandlungsgesetz eine Benachteiligung aufgrund des Alters ausdrücklich untersagt.
Richtige Antwort: ✅ „Oder sind auch Fragen nach Krankheiten oder finanziellen Verhältnissen erlaubt?“
Erklärung: Der Absatz endet mit mehreren konkreten Beispielen möglicher unzulässiger Fragen (Religion, politische Einstellung). Der eingesetzte Satz setzt diese Aufzählung logisch fort, indem er weitere sensible Themen nennt. Gleichzeitig bereitet er die folgende allgemeine Erklärung zu erlaubten und verbotenen Fragen vor.
Richtige Antwort: ✅ „Häufig recherchieren Unternehmen vorab online, um sich ein umfassenderes Bild zu machen.“
Erklärung: Der vorherige Satz betont das Interesse des Arbeitgebers, möglichst viele Informationen zu erhalten. Der Lückensatz konkretisiert dieses Interesse durch ein typisches Vorgehen in der Praxis. Anschließend wird erläutert, wozu diese Informationen im Gespräch genutzt werden.
Richtige Antwort: ✅ „Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass bestimmte Themen vom Fragerecht ausgeschlossen sind.“
Erklärung: Nach der Feststellung, dass es keine pauschale Antwort gibt, fasst dieser Satz die zentrale Regel zusammen. Er leitet logisch zu den anschließend genannten Beispielen sensibler und unzulässiger Fragen über.
Richtige Antwort: ✅ „Ausnahmen bestehen jedoch etwa bei religiösen oder parteinahen Arbeitgebern.“
Erklärung: Der Satz folgt direkt auf die Aufzählung grundsätzlich unzulässiger Fragen. Er relativiert diese Regel sachlich, indem er auf klar begrenzte Sonderfälle hinweist, die im nächsten Absatz gedanklich abgeschlossen werden.
Richtige Antwort: ✅ „Unzutreffende Antworten auf unzulässige Fragen dürfen dem Bewerber später nicht negativ ausgelegt werden.“
Erklärung: Der vorherige Satz erläutert, dass Bewerber auf unzulässige Fragen sogar unwahr antworten dürfen. Der Lückensatz erklärt die rechtliche Konsequenz dieser Regel und schafft die Grundlage für die anschließenden konkreten Beispiele.
Richtige Antwort: ✅ „Dadurch kann der Arbeitgeber Rückschlüsse auf den sozialen oder kulturellen Hintergrund ziehen.“
Erklärung: Der Satz bezieht sich direkt auf die zuvor erlaubten Fragen nach Sprachkenntnissen oder Muttersprache. Er erklärt den Zweck dieser Fragen und grenzt sie zugleich von unzulässigen Fragen nach Herkunft ab, bevor der Text abschließend auf das Altersverbot eingeht.
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