Mitwirkungspflicht, die

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Mitwirkungspflicht, die
Substantiv

Personen, die mit bestimmten Aufgaben oder Funktionen beauftragt sind, wie zum Beispiel Ermittler, Vertreter oder Beauftragte, oft in Regierungs-, Verwaltungs- oder Polizeibehörden. Die Verpflichtung, Verantwortung oder Beteiligung einer Person, Organisation oder Gruppe an einer bestimmten Handlung, Aufgabe oder Initiative, oft in rechtlichen, ethischen oder sozialen Kontexten, die zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels beiträgt. Die Ausübung, Kontrolle oder Autorität über ein Land, Gebiet oder Volk durch eine Regierung, Regenten oder Autoritätspersonen, oft mit Macht, Gesetzgebung oder Verwaltungsbefugnissen.