Hausordnung für Gäste – Wichtige Hinweise

Lesen Sie die Aufgaben und den Text dazu. Wählen Sie bei jeder Aufgabe die richtige Lösung a, b oder c.

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Wir bitten alle Gäste, sich so zu verhalten, dass andere Hausgäste sowie die Nachbarschaft nicht beeinträchtigt werden.

Nachtruhe
Ab 22:00 Uhr ist in sämtlichen Zimmern auf eine angemessene Lautstärke zu achten. Auch auf den Fluren und im Treppenhaus ist Lärm möglichst zu vermeiden.

Rauchverbot
Bitte beachten Sie, dass in den Gästezimmern, im Frühstücksraum, in den Sanitärbereichen sowie auf den Fluren ein absolutes Rauchverbot gilt.

Beschädigungen, Verunreinigungen und Schlüsselverlust
Für Schäden oder Verschmutzungen an Gebäuden oder der Einrichtung sowie für den Verlust von Schlüsseln haftet die verursachende Person. Der Ersatzpreis für einen Hotelschlüssel beträgt 200 Euro, da dieser Teil einer zentralen Schließanlage ist. Schadenersatz ist sofort und in bar zu leisten. Bei Verstößen gegen eine oder mehrere der genannten Regeln ist das Hotel berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu beenden. Die Verpflichtung zur Bezahlung der gebuchten Übernachtungen bleibt davon unberührt.

Fluchtwege und Notausgänge
Sollte im Brandfall das Treppenhaus nicht erreichbar sein, nutzen Sie bitte auf keinen Fall den Aufzug, sondern die vorgesehenen Fluchttreppen. Ist auch dies nicht möglich, bleiben Sie im Zimmer, schließen Sie die Tür (nicht abschließen) und machen Sie sich an einem geöffneten Fenster bemerkbar.

Haftung für Wertgegenstände
Das Hotel übernimmt keine Verantwortung für den Verlust von Wertgegenständen, insbesondere von Schmuck, Bargeld oder anderen persönlichen Wertobjekten. Auch für Garderobe, Musikinstrumente, mitgebrachte technische Geräte und ähnliche Gegenstände ist der Gast selbst verantwortlich.

Abreise
Wir bitten unsere Gäste, das Zimmer am Abreisetag spätestens bis 10:30 Uhr zu räumen. Bei einer späteren Abreise wird das Zimmer für eine weitere Übernachtung berechnet.

Der Aufzug darf nicht benutzt werden, …

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Der Aufzug darf nicht benutzt werden, …

a) solange beide Treppenhäuser frei zugänglich sind.
Diese Situation wird im Text nicht erwähnt. Es geht nicht um die allgemeine Zugänglichkeit der Treppenhäuser.

b) wenn man vergisst, die Zimmertür zu schließen.
Das Schließen der Zimmertür wird zwar im Brandfall empfohlen, steht aber nicht im Zusammenhang mit der Nutzung des Aufzugs.

c) falls ein Brand ausgebrochen ist.
Im Abschnitt „Fluchtwege und Notausgänge“ wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Brandfall der Aufzug auf keinen Fall benutzt werden darf.

solange beide Treppenhäuser frei zugänglich sind. wenn man vergisst, die Zimmertür zu schließen. falls ein Brand ausgebrochen ist.

 

Was gilt für persönliche Wertsachen?

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Was gilt für persönliche Wertsachen?

a) Die Gäste tragen selbst die Verantwortung dafür.
Im Abschnitt „Haftung für Wertgegenstände“ steht klar, dass das Hotel keine Verantwortung für Schmuck, Bargeld oder andere Wertgegenstände übernimmt.

b) Man sollte sie grundsätzlich nicht im Zimmer lassen.
Ein solches Verbot oder eine Empfehlung wird im Text nicht ausgesprochen.

c) Das Hotel haftet für Schmuck und Bargeld.
Diese Aussage widerspricht dem Text ausdrücklich, da das Hotel jede Haftung dafür ausschließt.

Die Gäste tragen selbst die Verantwortung dafür. Man sollte sie grundsätzlich nicht im Zimmer lassen. Das Hotel haftet für Schmuck und Bargeld.

 

Verliert ein Gast den Zimmerschlüssel, …

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Verliert ein Gast den Zimmerschlüssel, …

a) ist das gesamte Schließsystem außer Funktion.
Der Text erklärt zwar, dass der Schlüssel Teil einer zentralen Schließanlage ist, sagt aber nicht, dass diese außer Funktion gerät.

b) kann das Hotel den Aufenthalt sofort beenden.
Ein Vertragsabbruch ist bei Regelverstößen möglich, der Schlüsselverlust allein wird jedoch nicht ausdrücklich als Grund genannt.

c) muss der entstandene Schaden ersetzt werden.
Im Text wird eindeutig festgelegt, dass für den Verlust eines Schlüssels ein Ersatzpreis von 200 Euro zu zahlen ist.

ist das gesamte Schließsystem außer Funktion. kann das Hotel den Aufenthalt sofort beenden. muss der entstandene Schaden ersetzt werden.

 

Ab 22:00 Uhr …

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Ab 22:00 Uhr …

a) sollen andere Gäste nicht mehr durch Lärm gestört werden.
Im Abschnitt „Nachtruhe“ steht, dass ab 22:00 Uhr auf eine angemessene Lautstärke zu achten ist, um andere Gäste nicht zu beeinträchtigen.

b) ist im gesamten Hotel absolute Ruhe vorgeschrieben.
Der Text fordert keine absolute Ruhe, sondern eine angemessene Lautstärke.

c) ist das Rauchen generell nicht mehr erlaubt.
Das Rauchverbot gilt unabhängig von der Uhrzeit und nicht erst ab 22:00 Uhr.

sollen andere Gäste nicht mehr durch Lärm gestört werden. ist im gesamten Hotel absolute Ruhe vorgeschrieben. ist das Rauchen generell nicht mehr erlaubt.

 


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