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Alltagsinformationen aus dem Radio
Sie hören jetzt fünf kurze Texte. Dazu sollen Sie fünf Aufgaben lösen. Sie hören diese Ansagen nur einmal. Entscheiden Sie beim Hören, ob die Aussagen richtig oder falsch sind.
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Die Demonstration findet in Zwickau am Theaterplatz statt.
In der Hörmeldung steht klar: Die Demonstration findet in Dresden statt. Zwickau wird nur als Abfahrtsort für Sonderbusse erwähnt – am Theaterplatz. Die Anzeige behauptet aber fälschlicherweise, dass die Demo in Zwickau am Theaterplatz stattfindet. → Ort verwechselt = falsche Aussage Wichtige Falle: Nur weil ein Ort genannt wird, bedeutet das nicht, dass dort die Veranstaltung stattfindet.
In der neuen Saison wird eine Symphonie von Brahms aufgeführt.
Die Hörmeldung nennt: „Symphonie Nr. 3 von Johannes Brahms“ – in der neuen Saison. Die Anzeige formuliert allgemeiner: „eine Symphonie von Brahms“ – das ist richtig, nur nicht konkretisiert. → Kein Widerspruch – daher korrekt.
Die Europameisterschaft im Eiskunstlauf findet in der Audi Dome Arena statt.
In der Hörmeldung steht klar: „In der Olympiahalle München“ findet die Eiskunstlauf-Europameisterschaft statt. „Audi Dome Arena“ ist der Veranstaltungsort für Judo, nicht Eiskunstlauf. → Die Anzeige nennt den falschen Ort für das richtige Ereignis, was sie inhaltlich falsch macht. Falle: Beide Orte liegen in München, beide werden erwähnt, aber nur einer ist richtig für das Event.
Die Autobahn A93 ist mit Schneeketten befahrbar.
In der Hörmeldung steht klar: „Die A93 ... vollständig gesperrt“, wegen blockierender LKWs. → Das heißt: gar nicht befahrbar, auch nicht mit Schneeketten. Die Anzeige suggeriert jedoch: man könne die A93 mit Schneeketten befahren → das ist falsch. Falle: Kettenpflicht gilt auf der A8, nicht auf der A93. Falscher Ort mit richtiger Regel kombiniert → logischer Fehler.
Per E-Mail verlangt ReiseGemeinsam für die Vermittlung keine Gebühren.
In der Hörmeldung heißt es deutlich: „Nur Anfragen per E-Mail an [email protected] sind gebührenfrei.“ Das bedeutet, dass ausschließlich die Nutzung des E-Mail-Kanals kostenlos ist. Die Anzeige formuliert: „Per E-Mail verlangt ReiseGemeinsam für die Vermittlung keine Gebühren.“ Diese Aussage ist inhaltlich korrekt und gibt die Information aus dem Hörtext genau wieder. → Die Anzeige passt zur Hörmeldung.