Einbruch, der

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Einbruch, der
Substantiv

Eine Verletzung oder ein Schaden, der einer Person zugefügt wurde. Ein behördliches Dokument, das Informationen über die strafrechtliche Vergangenheit einer Person enthält und oft für bestimmte Zwecke wie Arbeitsplätze oder Behördenanträge benötigt wird. Der Akt oder die Handlung des rechtswidrigen Eindringens in ein Gebäude oder einen privaten Raum, oft zum Zweck des Diebstahls oder der Sachbeschädigung.