Au-pair-Aufenthalt – Bedingungen und Regelungen

Lesen Sie die Aufgaben und den Text dazu. Wählen Sie bei jeder Aufgabe die richtige Lösung a, b oder c.

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Familie und Unterkunft
In der Gastfamilie wird Deutsch gesprochen. Mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt im Haushalt. Dem Au-pair steht ein eigenes, abschließbares und ausreichend möbliertes Zimmer im Haus oder in der Wohnung der Familie zur Verfügung.

Dauer des Aufenthalts
Der Aufenthalt als Au-pair beträgt mindestens sechs Monate und kann auf höchstens zwölf Monate begrenzt werden.

Arbeitszeit und Freizeit
Die Mithilfe im Haushalt ist auf maximal sechs Stunden pro Tag beziehungsweise 30 Stunden pro Woche begrenzt, einschließlich gelegentlichem Babysitten am Abend. Pro Woche stehen mindestens anderthalb zusammenhängende freie Tage zur Verfügung. Zusätzlich ist mindestens einmal im Monat ein freies Wochenende vorgesehen sowie mindestens vier freie Abende pro Woche.

Aufgaben des Au-pairs
Zu den Tätigkeiten gehören die Betreuung der Kinder, Unterstützung im Haushalt, das Zubereiten einfacher Mahlzeiten sowie das Bringen und Abholen der Kinder von Schule oder Kindergarten. Auch gelegentliches Babysitten kann Teil der Aufgaben sein.

Versicherung
Die Gastfamilie übernimmt die Kosten für Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung. Diese belaufen sich auf etwa 35 bis 40 Euro monatlich. Wird keine Versicherung abgeschlossen, trägt die Gastfamilie alle anfallenden Kosten selbst.

Kündigung des Vertrags
Für beide Seiten gilt eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Wochen. Die Beendigung des Vertrags muss schriftlich erfolgen. In jedem Fall ist die Agentur unverzüglich über die Kündigung zu informieren.

Kontakt zur Agentur
Die Gastfamilie stellt sicher, dass das Au-pair jederzeit telefonisch Kontakt zur Agentur aufnehmen kann. Die Agentur fungiert während des gesamten Aufenthalts als Ansprechpartnerin für alle Fragen zur Vermittlung und zum Aufenthalt und steht sowohl dem Au-pair als auch der Gastfamilie zur Verfügung.

Au-pairs aus Nicht-EU-Staaten
Au-pairs aus Ländern außerhalb der Europäischen Union benötigen vor der Einreise ein entsprechendes Au-pair-Visum.

Au-pairs aus der Europäischen Union
Au-pairs aus EU-Staaten müssen sich lediglich bei der zuständigen Gemeinde anmelden und innerhalb der ersten drei Monate eine Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger beantragen.

Besondere Regelung für Rumänien und Bulgarien
Au-pairs aus Rumänien und Bulgarien dürfen zwar ohne Visum nach Deutschland einreisen, müssen jedoch eine Arbeitserlaubnis bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragen. Voraussetzung dafür sind ausreichende Deutschkenntnisse, die nachgewiesen werden müssen.

Ein Au-pair muss …

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Ein Au-pair muss …

a) mindestens zwölf Monate in der Gastfamilie leben.
Der Text nennt eine Mindestdauer von sechs Monaten und eine Höchstdauer von zwölf Monaten. Zwölf Monate sind also nicht verpflichtend.

b) volljährig sein.
Ein Mindestalter wird im Text nicht erwähnt. Daher ist diese Aussage nicht belegt.

c) über ein eigenes Zimmer verfügen.
Im Abschnitt „Familie und Unterkunft“ steht ausdrücklich, dass dem Au-pair ein eigenes, abschließbares und möbliertes Zimmer zur Verfügung gestellt wird.

mindestens zwölf Monate in der Gastfamilie leben. volljährig sein. über ein eigenes Zimmer verfügen.

 

Wer übernimmt die Kosten für die Versicherung?

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Wer übernimmt die Kosten für die Versicherung?

a) das Au-pair selbst
Der Text sagt ausdrücklich, dass die Versicherungskosten nicht vom Au-pair getragen werden.

b) die Gastfamilie
Im Abschnitt „Versicherung“ wird klar festgelegt, dass die Gastfamilie die Kosten für Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung übernimmt.

c) die vermittelnde Agentur
Die Agentur fungiert als Ansprechpartnerin, übernimmt jedoch keine Versicherungskosten.

das Au-pair selbst die Gastfamilie die vermittelnde Agentur

 

Das Au-pair hat Anspruch auf …

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Das Au-pair hat Anspruch auf …

a) mehrere freie Abende pro Woche.
Im Abschnitt „Arbeitszeit und Freizeit“ steht, dass dem Au-pair mindestens vier freie Abende pro Woche zustehen.

b) ein eigenes Telefon.
Der Text erwähnt lediglich, dass das Au-pair telefonisch Kontakt zur Agentur aufnehmen können muss, nicht aber ein eigenes Telefon erhält.

c) ein monatliches Taschengeld von 35 bis 40 Euro.
Die Summe von 35 bis 40 Euro bezieht sich auf die Versicherungskosten, nicht auf ein Taschengeld.

mehrere freie Abende pro Woche. ein eigenes Telefon. ein monatliches Taschengeld von 35 bis 40 Euro.

 

Für welche Au-pairs ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich?

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Für welche Au-pairs ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich?

a) für Au-pairs aus Bulgarien und Rumänien
Im Abschnitt „Besondere Regelung für Rumänien und Bulgarien“ steht, dass Au-pairs aus diesen Ländern eine Arbeitserlaubnis beantragen müssen.

b) für alle Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern
Au-pairs aus Nicht-EU-Staaten benötigen ein Visum, eine Arbeitserlaubnis wird jedoch nicht pauschal genannt.

c) für alle, die länger als drei Monate bleiben
Die Aufenthaltsdauer ist nicht das entscheidende Kriterium für eine Arbeitserlaubnis.

für Au-pairs aus Bulgarien und Rumänien für alle Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern für alle, die länger als drei Monate bleiben

 


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