Goethe
Russisch
Lesen Sie die Aufgaben und den Text dazu. Wählen Sie bei jeder Aufgabe die richtige Lösung a, b oder c.
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Familie und Unterkunft
In der Gastfamilie wird Deutsch gesprochen. Mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt im Haushalt. Dem Au-pair steht ein eigenes, abschließbares und ausreichend möbliertes Zimmer im Haus oder in der Wohnung der Familie zur Verfügung.
Dauer des Aufenthalts
Der Aufenthalt als Au-pair beträgt mindestens sechs Monate und kann auf höchstens zwölf Monate begrenzt werden.
Arbeitszeit und Freizeit
Die Mithilfe im Haushalt ist auf maximal sechs Stunden pro Tag beziehungsweise 30 Stunden pro Woche begrenzt, einschließlich gelegentlichem Babysitten am Abend. Pro Woche stehen mindestens anderthalb zusammenhängende freie Tage zur Verfügung. Zusätzlich ist mindestens einmal im Monat ein freies Wochenende vorgesehen sowie mindestens vier freie Abende pro Woche.
Aufgaben des Au-pairs
Zu den Tätigkeiten gehören die Betreuung der Kinder, Unterstützung im Haushalt, das Zubereiten einfacher Mahlzeiten sowie das Bringen und Abholen der Kinder von Schule oder Kindergarten. Auch gelegentliches Babysitten kann Teil der Aufgaben sein.
Versicherung
Die Gastfamilie übernimmt die Kosten für Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung. Diese belaufen sich auf etwa 35 bis 40 Euro monatlich. Wird keine Versicherung abgeschlossen, trägt die Gastfamilie alle anfallenden Kosten selbst.
Kündigung des Vertrags
Für beide Seiten gilt eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Wochen. Die Beendigung des Vertrags muss schriftlich erfolgen. In jedem Fall ist die Agentur unverzüglich über die Kündigung zu informieren.
Kontakt zur Agentur
Die Gastfamilie stellt sicher, dass das Au-pair jederzeit telefonisch Kontakt zur Agentur aufnehmen kann. Die Agentur fungiert während des gesamten Aufenthalts als Ansprechpartnerin für alle Fragen zur Vermittlung und zum Aufenthalt und steht sowohl dem Au-pair als auch der Gastfamilie zur Verfügung.
Au-pairs aus Nicht-EU-Staaten
Au-pairs aus Ländern außerhalb der Europäischen Union benötigen vor der Einreise ein entsprechendes Au-pair-Visum.
Au-pairs aus der Europäischen Union
Au-pairs aus EU-Staaten müssen sich lediglich bei der zuständigen Gemeinde anmelden und innerhalb der ersten drei Monate eine Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger beantragen.
Besondere Regelung für Rumänien und Bulgarien
Au-pairs aus Rumänien und Bulgarien dürfen zwar ohne Visum nach Deutschland einreisen, müssen jedoch eine Arbeitserlaubnis bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragen. Voraussetzung dafür sind ausreichende Deutschkenntnisse, die nachgewiesen werden müssen.

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