Betriebliches Fitnessprogramm – Aktiv am Arbeitsplatz

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Das Programm „Aktiv am Arbeitsplatz“ ist Bestandteil der innerbetrieblichen Gesundheitsvorsorge. Ziel ist es, das körperliche Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu unterstützen, indem sie freiwillig an einem Bewegungsangebot teilnehmen können.

Gemeinsame Bewegungseinheit
In einer Gruppe von 6 bis 12 Teilnehmenden besteht einmal pro Woche die Möglichkeit, an einer organisierten Bewegungseinheit teilzunehmen. Dabei werden einfache Übungen vermittelt, die gesundheitsfördernd sind und sich gut in den Alltag integrieren lassen. Das Angebot richtet sich an Beschäftigte, die Freude an Bewegung haben und in der Gruppe wieder aktiver werden möchten. Im Fokus stehen die Förderung des körperlichen Wohlbefindens sowie die Verbesserung der Beweglichkeit.

Inhalt des Kurses
Während der Trainingseinheiten werden leichte Dehnübungen, einfache Gymnastik, zügiges Gehen sowie grundlegende Yogaübungen angeleitet und gemeinsam durchgeführt.

Zeitlicher Rahmen
Der Kurs erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Monaten und umfasst insgesamt acht Termine. Die Treffen finden regelmäßig dienstags von 15:30 bis 16:30 Uhr statt.

Bedingungen für die Teilnahme
Die Anmeldung zum Kurs erfolgt auf freiwilliger Basis. Nach der Anmeldung ist die Teilnahme verbindlich. Nimmt eine Teilnehmerin dreimal ohne Entschuldigung nicht teil, ist eine weitere Teilnahme ausgeschlossen. Ausnahmen gelten bei Krankheit mit ärztlichem Nachweis sowie bei genehmigtem Urlaub. Die Bewegungseinheit kann mit bis zu 0,5 Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet werden.

Organisation des Kurses
Die Durchführung des Kurses übernehmen Frau König und Frau Lehmann. Weitere Informationen zu den Inhalten und Terminen erhalten Sie direkt bei der Kursleitung.

Anmeldung
Bitte melden Sie sich verbindlich per E-Mail an: [email protected]

Das Bewegungsangebot ist gedacht für …

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Das Bewegungsangebot ist gedacht für …

a) alle Beschäftigten des Unternehmens.
Im Text wird allgemein von „Mitarbeitenden“ und „Beschäftigten“ gesprochen, ohne Einschränkung auf bestimmte Gruppen. Das Angebot ist Teil der innerbetrieblichen Gesundheitsvorsorge und richtet sich damit grundsätzlich an alle Mitarbeitenden.

b) Mitarbeitende mit gesundheitlichen Beschwerden.
Diese Aussage ist zu eng gefasst. Der Text erwähnt keine gesundheitlichen Probleme als Voraussetzung, sondern spricht allgemein von Wohlbefinden und Freude an Bewegung.

c) ausschließlich weibliche Angestellte.
Im Text gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass sich das Angebot nur an Frauen richtet. Die Formulierungen sind geschlechtsneutral.

alle Beschäftigten des Unternehmens. Mitarbeitende mit gesundheitlichen Beschwerden. ausschließlich weibliche Angestellte.

 

Die Übungen im Kurs …

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Die Übungen im Kurs …

a) sind nur in der Gruppe sinnvoll.
Der Text sagt zwar, dass die Übungen gemeinsam durchgeführt werden, betont aber nicht, dass sie ausschließlich in der Gruppe sinnvoll sind.

b) eignen sich ausschließlich für sportliche Personen.
Diese Aussage ist falsch, da im Text von „einfachen Übungen“ die Rede ist, die gesundheitsfördernd sind und keine besondere sportliche Voraussetzung erfordern.

c) lassen sich später auch selbstständig ohne Probleme durchführen.
Im Text steht, dass die Übungen „sich gut in den Alltag integrieren lassen“. Das deutet darauf hin, dass sie auch selbstständig außerhalb des Kurses durchgeführt werden können.

sind nur in der Gruppe sinnvoll. eignen sich ausschließlich für sportliche Personen. lassen sich später auch selbstständig ohne Probleme durchführen.

 

Wie häufig werden die Trainingseinheiten angeboten?

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Wie häufig werden die Trainingseinheiten angeboten?

a) einmal in der Woche.
Im Abschnitt „Gemeinsame Bewegungseinheit“ wird ausdrücklich erwähnt, dass die Teilnahme „einmal pro Woche“ möglich ist.

b) im Abstand von zwei Wochen.
Diese Information findet sich nicht im Text. Stattdessen wird eine wöchentliche Durchführung genannt.

c) insgesamt sechs bis zwölf Mal.
Die Zahlen sechs bis zwölf beziehen sich im Text auf die Anzahl der Teilnehmenden, nicht auf die Anzahl der Termine.

einmal in der Woche. im Abstand von zwei Wochen. insgesamt sechs bis zwölf Mal.

 

Die Teilnahme am Kurs ist …

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Die Teilnahme am Kurs ist …

a) freiwillig.
Im Abschnitt „Bedingungen für die Teilnahme“ steht ausdrücklich, dass die Anmeldung und Teilnahme auf freiwilliger Basis erfolgt.

b) verpflichtend.
Diese Aussage ist falsch, da die Teilnahme zwar nach der Anmeldung verbindlich ist, der Einstieg selbst aber freiwillig bleibt.

c) auch während des Urlaubs vorgesehen.
Der Text nennt Urlaub ausdrücklich als Ausnahmegrund für das Fernbleiben, nicht als Zeitraum für die Teilnahme.

freiwillig. verpflichtend. auch während des Urlaubs vorgesehen.

 


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