Rücklicht, das

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Rücklicht, das
Substantiv

Eine Versicherungspolice, die eine Person oder Organisation vor Haftpflichtansprüchen Dritter schützt, die aufgrund von Schäden oder Verletzungen entstehen können. Ein Licht an der Rückseite eines Fahrzeugs, das bei Nacht oder bei schlechten Sichtverhältnissen eingeschaltet wird, um andere Fahrer zu warnen. Die schriftliche oder filmische Aufzeichnung von Informationen, Ereignissen oder Prozessen, oft zur späteren Referenz, Bildung oder Beweisdokumentation.