Zahlungseingang, der

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Zahlungseingang, der
Substantiv

Reue oder Traurigkeit über etwas, das man getan oder nicht getan hat. Eine Person, die administrative oder unterstützende Aufgaben in einem Gerichtsgebäude ausführt, wie zum Beispiel das Zustellen von Dokumenten, die Betreuung von Zeugen oder die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs von Verfahren. Der Empfang oder die Erfassung einer Zahlung, Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto, eine Rechnung oder eine Forderung, oft als Bestätigung oder Nachweis einer finanziellen Transaktion.