Hausregeln für das Sommercamp Waldlicht

Lesen Sie die Aufgaben und den Text dazu. Wählen Sie bei jeder Aufgabe die richtige Lösung a, b oder c.

Seit beinahe zwanzig Jahren organisiert das Sommercamp Waldlicht Ferienaufenthalte für Kinder und Jugendliche zu verschiedenen Jahreszeiten. Auch in diesem Jahr nehmen wieder zahlreiche Teilnehmende an dem Angebot teil. Damit sich alle wohlfühlen können, gelten für das Zusammenleben und das Verhalten im Camp bestimmte Regeln, die von allen zu beachten sind.

Allgemeine Pflichten
Das gemeinschaftliche Leben im Camp setzt voraus, dass alle Teilnehmenden bereit sind, bei notwendigen Aufgaben mitzuhelfen. Dazu zählen unter anderem der täglich wechselnde Küchendienst sowie die Sauberhaltung des gesamten Geländes und der Einrichtungen. Diese Pflichten gelten ebenfalls für den eigenen Schlafplatz.

Tagesablauf
Der Tag beginnt morgens um 7:00 Uhr mit dem Aufstehen. Das Frühstück findet um 8:00 Uhr statt, das Mittagessen um 12:00 Uhr und das Abendessen um 18:00 Uhr. Der Kiosk öffnet in der Regel nach den Mahlzeiten. Bitte verzehrt keine Süßigkeiten oder Knabbereien in den Zelten, da dies Ungeziefer anzieht. Für süße Abwechslung sorgt das Küchen-Team. Zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr gilt im gesamten Camp Nachtruhe.

Baden im Meer
Das Schwimmen im Meer ist ausschließlich zu festgelegten Zeiten und nur unter Aufsicht erlaubt. Die geltende Badeordnung ist am schwarzen Brett ausgehängt und muss aus Sicherheitsgründen unbedingt eingehalten werden.

Verlassen des Camps
Das Campgelände darf nur mit Einverständnis der Eltern verlassen werden. Außerdem ist es erlaubt, das Gelände ausschließlich in kleinen Gruppen von mindestens drei Personen zu verlassen.

Besondere Hinweise
Foto- oder Videoaufnahmen von anderen Teilnehmenden dürfen nur gemacht werden, wenn diese ausdrücklich damit einverstanden sind. Dies gilt sowohl für Kameras als auch für Mobiltelefone.

Jugendliche dürfen das Campgelände verlassen, …

Kapat

Jugendliche dürfen das Campgelände verlassen, …

a) wenn sie zu dritt unterwegs sind und sich vorher abgemeldet haben.
Zwar ist das Verlassen des Geländes nur in Gruppen von mindestens drei Personen erlaubt, eine vorherige Abmeldung wird im Text jedoch nicht erwähnt.

b) wenn die Campleitung ausdrücklich zustimmt.
Eine Zustimmung der Campleitung wird im Text nicht genannt. Entscheidend ist eine andere Voraussetzung.

c) wenn ihre Eltern ihr Einverständnis gegeben haben.
Im Abschnitt „Verlassen des Camps“ steht ausdrücklich, dass das Campgelände nur mit Einverständnis der Eltern verlassen werden darf.

wenn sie zu dritt unterwegs sind und sich vorher abgemeldet haben. wenn die Campleitung ausdrücklich zustimmt. wenn ihre Eltern ihr Einverständnis gegeben haben.

 

Süßigkeiten …

Kapat

Süßigkeiten …

a) sind im gesamten Feriencamp verboten.
Ein generelles Verbot von Süßigkeiten gibt es nicht. Sie werden sogar ausdrücklich erwähnt.

b) erhalten die Jugendlichen ausschließlich am Kiosk.
Der Text sagt nur, dass der Kiosk nach den Mahlzeiten öffnet, nicht dass Süßigkeiten ausschließlich dort erhältlich sind.

c) dürfen nicht mit in die Zelte genommen werden.
Im Abschnitt „Tagesablauf“ wird klar darauf hingewiesen, dass Süßigkeiten und Knabbereien nicht in den Zelten verzehrt werden dürfen.

sind im gesamten Feriencamp verboten. erhalten die Jugendlichen ausschließlich am Kiosk. dürfen nicht mit in die Zelte genommen werden.

 

Das Feriencamp …

Kapat

Das Feriencamp …

a) wurde erst in diesem Jahr eröffnet.
Der Text sagt, dass das Camp seit beinahe zwanzig Jahren besteht.

b) organisiert regelmäßig Ferienaufenthalte für Kinder und Jugendliche.
Gleich zu Beginn wird beschrieben, dass das Sommercamp Waldlicht seit vielen Jahren Ferienaufenthalte zu verschiedenen Jahreszeiten organisiert.

c) findet ausschließlich in den Sommermonaten statt.
Der Text erwähnt ausdrücklich Ferienaufenthalte zu verschiedenen Jahreszeiten.

wurde erst in diesem Jahr eröffnet. organisiert regelmäßig Ferienaufenthalte für Kinder und Jugendliche. findet ausschließlich in den Sommermonaten statt.

 

Im Ferienlager …

Kapat

Im Ferienlager …

a) bereiten die Jugendlichen ihre Mahlzeiten selbst zu.
Von einer eigenständigen Zubereitung der Mahlzeiten durch alle Jugendlichen ist nicht die Rede.

b) beteiligen sich alle Teilnehmenden an Aufräum- und Hilfsdiensten.
Unter „Allgemeine Pflichten“ wird festgelegt, dass alle Teilnehmenden beim Küchendienst sowie bei der Sauberhaltung des Geländes und der Einrichtungen mithelfen müssen.

c) ist jeden Tag eine andere Person allein für das Zelt zuständig.
Es wird zwar die Verantwortung für den eigenen Schlafplatz erwähnt, aber keine alleinige tägliche Zuständigkeit einer einzelnen Person beschrieben.

bereiten die Jugendlichen ihre Mahlzeiten selbst zu. beteiligen sich alle Teilnehmenden an Aufräum- und Hilfsdiensten. ist jeden Tag eine andere Person allein für das Zelt zuständig.

 


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