Gerichtsdiener, der

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Gerichtsdiener, der
Substantiv

Eine Person, die administrative oder unterstützende Aufgaben in einem Gerichtsgebäude ausführt, wie zum Beispiel das Zustellen von Dokumenten, die Betreuung von Zeugen oder die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs von Verfahren. Ein Streichinstrument mit vier Saiten, das mit einem Bogen gestrichen wird und oft in Orchestern, Ensembles oder Solovorführungen für klassische, traditionelle oder zeitgenössische Musik verwendet wird. Die familiäre Beziehung, Verbindung oder Abstammung zwischen Personen, die auf gemeinsamen Vorfahren, Blutsverwandtschaft oder rechtlichen Bindungen basieren kann, wie z.B. Eltern, Geschwister, Verwandte oder Angehörige.