Gerichtsdiener, der

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Gerichtsdiener, der
Substantiv

Eine Person, die administrative oder unterstützende Aufgaben in einem Gerichtsgebäude ausführt, wie zum Beispiel das Zustellen von Dokumenten, die Betreuung von Zeugen oder die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs von Verfahren. Eine behördliche Einrichtung, Abteilung oder Organisation, die für die öffentliche Sicherheit, Strafverfolgung oder Gesetzesvollzug in einer bestimmten Region, Stadt oder Gemeinde zuständig ist, oft unter der Aufsicht eines Polizeichefs oder Kommissars. Ein Gericht, das für die Lösung von Verwaltungsstreitigkeiten zuständig ist, insbesondere für Klagen gegen staatliche Institutionen oder Behörden.