Gerichtsdiener, der

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Gerichtsdiener, der
Substantiv

Personen, die zum Adel gehören, typischerweise durch Geburt oder Ernennung in eine adlige Familie oder Position. Eine Person, die administrative oder unterstützende Aufgaben in einem Gerichtsgebäude ausführt, wie zum Beispiel das Zustellen von Dokumenten, die Betreuung von Zeugen oder die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs von Verfahren. Ein Gefühl der Unzufriedenheit, Missgunst oder des Verlangens nach dem Besitz, Erfolg oder Glück einer anderen Person, oft begleitet von Eifersucht, Rivalität oder Feindseligkeit.