Gerichtsdiener, der

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Gerichtsdiener, der
Substantiv

Personen, die mit bestimmten Aufgaben oder Funktionen beauftragt sind, wie zum Beispiel Ermittler, Vertreter oder Beauftragte, oft in Regierungs-, Verwaltungs- oder Polizeibehörden. Eine Person, die administrative oder unterstützende Aufgaben in einem Gerichtsgebäude ausführt, wie zum Beispiel das Zustellen von Dokumenten, die Betreuung von Zeugen oder die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs von Verfahren. Ein schwarzes, brennbares Mineral, das hauptsächlich aus Kohlenstoff besteht und als fossiler Brennstoff zur Energieerzeugung, Heizung oder Industrie verwendet wird, oft in Form von Steinkohle, Braunkohle oder Anthrazit.