Aufgabe 1 – §28
Richtige Antwort: ✅ Wahlberechtigung
Erklärung: In §28 wird genau festgelegt, wer an der Wahl zum Studierendenparlament teilnehmen darf. Der Paragraf nennt die Voraussetzungen für das Wahlrecht, wie die rechtzeitige Immatrikulation, den Eintrag im Wählerverzeichnis sowie den Ausschluss von Gasthörerinnen und Gasthörern. Damit geht es eindeutig um die Wahlberechtigung.
Aufgabe 2 – §29
Richtige Antwort: ✅ Wählbarkeit und Wahlverfahren
Erklärung: §29 beschreibt, wie die Wahl durchgeführt wird und wer kandidieren darf. Es geht um die Listenwahl, die Voraussetzungen für Kandidaturen, die Einreichung von Wahlvorschlägen, die Stimmenverteilung sowie Einspruchsmöglichkeiten bei Nichtzulassung. Diese Inhalte betreffen sowohl die Wählbarkeit als auch das konkrete Wahlverfahren.
Aufgabe 3 – §30
Richtige Antwort: ✅ Einspruch gegen das Wahlergebnis
Erklärung: In §30 wird geregelt, dass wahlberechtigte Personen das Recht haben, gegen das Wahlergebnis Beschwerde einzulegen. Der Paragraf legt die Frist, die Form und die zuständige Stelle für den Einspruch fest. Damit passt diese Regelung eindeutig zur Überschrift „Einspruch gegen das Wahlergebnis“.