Gerichtsverhandlung, die

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Gerichtsverhandlung, die
Substantiv

Reue oder Traurigkeit über etwas, das man getan oder nicht getan hat. Eine romantische oder emotionale Beziehung zwischen zwei Personen, die von gegenseitiger Zuneigung und Zuneigung geprägt ist. Ein formelles rechtliches Verfahren, bei dem Beweise, Zeugenaussagen und Argumente präsentiert werden, um einen Streitfall, eine Klage oder eine strafrechtliche Anklage vor einem Gericht zu klären oder zu entscheiden.