Arbeitszeit
In unserem Betrieb nutzen wir ein Gleitzeitsystem. Die Kernarbeitszeit liegt von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 15:30 Uhr, während dieser Zeit ist die Anwesenheit aller Mitarbeiter verpflichtend. Abwesenheiten während der Kernarbeitszeit müssen vorher genehmigt werden.
Die tägliche Arbeitszeitspanne reicht von 6:00 Uhr bis 19:30 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums dürfen maximal acht Stunden, in Ausnahmefällen bis zu zehn Stunden pro Tag, gearbeitet werden.
Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Zeiterfassungskarte am Lesegerät zu verwenden. Dadurch wird die tägliche Arbeitszeit auf dem Zeitkonto festgehalten, das jederzeit am Lesegerät eingesehen werden kann.
Einmal im Monat kann ein kompletter Arbeitstag (acht Stunden) als Gleittag genommen werden, vorausgesetzt, das Zeitkonto hat ein ausreichendes Guthaben. Ein Minusstundensaldo muss im folgenden Monat ausgeglichen werden. Darüber hinaus können im Dezember bis zu vier Gleittage genommen werden, beispielsweise um zwischen Weihnachten und Neujahr freizuhaben, sofern das Arbeitszeitkonto dies erlaubt.