Hausregeln für das Wohngebäude

Lesen Sie die Aufgaben und den Text dazu. Wählen Sie bei jeder Aufgabe die richtige Lösung a, b oder c.

Aufsichts- und Sorgfaltspflichten
Die Eingänge zum Gebäude sowie die Haustüren sind grundsätzlich geschlossen zu halten. In der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr müssen diese zusätzlich abgeschlossen werden. Auch die zugehörigen Garagen sind stets verschlossen zu halten. Zufahrten zu Garagen und Stellplätzen dürfen nicht blockiert werden und sind jederzeit freizuhalten.

Ruhezeiten
Alle Bewohnerinnen und Bewohner sind angehalten, Rücksicht aufeinander zu nehmen und Lärmbelästigungen zu vermeiden. Das betrifft insbesondere laute Musik, Musizieren oder ähnliche Geräusche. An Sonn- und Feiertagen sowie werktags zwischen 13:00 und 15:00 Uhr sowie zwischen 22:00 und 08:00 Uhr ist Lärm außerhalb der eigenen Wohnung zu unterlassen. An diesen Tagen und zu diesen Zeiten ist Musizieren nicht erlaubt.

Müllentsorgung
Die Mieterinnen und Mieter stellen die Müllbehälter vor der Leerung abwechselnd an den vorgesehenen Abholplatz und bringen die geleerten Tonnen anschließend wieder an ihren ursprünglichen Standort zurück. Bitte achten Sie dabei besonders auf eine korrekte Mülltrennung.

Treppenhaus und Kellerräume
Im Treppenhaus sowie in den Kellergängen dürfen keine Fahrräder oder motorisierten Zweiräder wie Mopeds oder Mofas abgestellt werden. Kinderwagen können auf den dafür vorgesehenen Flächen im Treppenhaus abgestellt werden.

Reinigung
Die Reinigung der Gemeinschafts- und Verkehrsflächen erfolgt durch die Hausbewohner. Die Säuberung der Etagentreppen, der Treppenpodeste sowie der Treppenhausfenster ist wöchentlich im Wechsel mit den anderen Mietparteien durchzuführen.

Grillen
Das Grillen auf Balkonen ist ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erlaubt. Dabei ist stets Rücksicht auf die Mitbewohner zu nehmen. Das Grillen auf den zum Haus gehörenden Außenflächen ist nicht gestattet.

Die Reinigung der Treppenhausfenster …

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Die Reinigung der Treppenhausfenster …

a) gehört nicht zu den Aufgaben der Bewohner.
Diese Aussage ist falsch, da im Abschnitt „Reinigung“ ausdrücklich steht, dass die Hausbewohner für die Reinigung der Gemeinschaftsflächen zuständig sind.

b) wird regelmäßig im Wechsel von unterschiedlichen Mietparteien übernommen.
Im Text wird klar festgelegt, dass die Reinigung der Treppenhausfenster wöchentlich im Wechsel mit den anderen Mietparteien erfolgt.

c) liegt dauerhaft bei derselben Wohnung.
Eine dauerhafte Zuständigkeit einer einzelnen Wohnung wird ausdrücklich ausgeschlossen, da ein Wechsel vorgesehen ist.

gehört nicht zu den Aufgaben der Bewohner. wird regelmäßig im Wechsel von unterschiedlichen Mietparteien übernommen. liegt dauerhaft bei derselben Wohnung.

 

Fahrräder …

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Fahrräder …

a) dürfen weder im Treppenhaus noch im Keller abgestellt werden.
Im Abschnitt „Treppenhaus und Kellerräume“ steht eindeutig, dass Fahrräder weder im Treppenhaus noch in den Kellergängen abgestellt werden dürfen.

b) können gemeinsam mit Kinderwagen im Treppenhaus stehen.
Nur Kinderwagen dürfen auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden, Fahrräder jedoch nicht.

c) sind dort nur bei schlechtem Wetter erlaubt.
Eine wetterabhängige Ausnahme wird im Text nicht erwähnt.

dürfen weder im Treppenhaus noch im Keller abgestellt werden. können gemeinsam mit Kinderwagen im Treppenhaus stehen. sind dort nur bei schlechtem Wetter erlaubt.

 

Musikinstrumente spielen …

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Musikinstrumente spielen …

a) ist nur für eine begrenzte Zeit am Nachmittag gestattet.
Zwar gibt es Mittagsruhezeiten, aber das Musizieren ist nicht speziell auf einen kurzen Zeitraum am Nachmittag beschränkt.

b) ist an Sonn- und Feiertagen untersagt.
Im Abschnitt „Ruhezeiten“ wird ausdrücklich festgelegt, dass an Sonn- und Feiertagen Musizieren nicht erlaubt ist.

c) ist nur mit Zustimmung der Nachbarn erlaubt.
Eine Zustimmung der Nachbarn wird im Text nicht als Voraussetzung genannt.

ist nur für eine begrenzte Zeit am Nachmittag gestattet. ist an Sonn- und Feiertagen untersagt. ist nur mit Zustimmung der Nachbarn erlaubt.

 

Der Hauseingang …

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Der Hauseingang …

a) muss rund um die Uhr abgeschlossen sein.
Die Haustüren müssen zwar grundsätzlich geschlossen sein, aber nur zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr zusätzlich abgeschlossen werden.

b) darf nicht durch Fahrzeuge blockiert werden.
Diese Regel bezieht sich auf Zufahrten zu Garagen und Stellplätzen, nicht ausdrücklich auf den Hauseingang.

c) darf grundsätzlich nicht offen bleiben.
Im Text steht, dass die Eingänge und Haustüren grundsätzlich geschlossen zu halten sind.

muss rund um die Uhr abgeschlossen sein. darf nicht durch Fahrzeuge blockiert werden. darf grundsätzlich nicht offen bleiben.

 


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