Mobilvertrag beenden – so geht’s

Lesen Sie den Text. Entscheiden Sie, ob die Aussagen 1-3 richtig oder falsch sind.

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Verbraucher-Tipp: Mobilvertrag richtig kündigen

Sie planen einen Tarifwechsel?
Bei Mobilfunkverträgen gilt meistens eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag üblicherweise um weitere sechs bis zwölf Monate.

Kündigungsfrist beachten
Die Standard­kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate vor Vertragsende. Ihr schriftliches Kündigungsschreiben muss also spätestens drei Monate vor Ablauf beim Anbieter eingehen. Nur in Sonderfällen – etwa bei einer Preiserhöhung – dürfen Sie ohne Einhaltung dieser Frist kündigen; dann ist jedoch ein Kündigungsgrund erforderlich.

Form der Kündigung
Unterschreiben Sie Ihr Schreiben eigenhändig. Kündigungen ohne Original­unterschrift (z. B. reine E-Mail) werden häufig abgelehnt. Am sichersten ist ein Einschreiben mit Rückschein.

Nummer mitnehmen
Wechseln Sie den Anbieter, können Sie Ihre bisherige Rufnummer in der Regel übernehmen. Dafür erhebt der alte Anbieter jedoch eine Portierungsgebühr. Einige Firmen verlangen außerdem die Rückgabe der SIM-Karte; unterbleibt das, können Zusatzkosten entstehen.

Normalerweise muss die Kündigung spätestens drei Monate vor Vertragsende beim Anbieter sein.

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Aussage 1

„Normalerweise muss die Kündigung spätestens drei Monate vor Vertragsende beim Anbieter sein.“
Richtige Lösung: richtig

Begründung: Im Text steht: „Die Standard­kündigungsfrist beträgt drei Monate vor Vertragsende.“
Das Wort „normalerweise“ bedeutet das Gleiche wie „Standard“ oder „in der Regel“. Darum passt die Aussage genau.

Falle (stilistisch): Manche überlesen „normalerweise“ und denken, die Aussage sei zu allgemein. Hier deckt sich der Ausdruck jedoch mit dem Text, also ist sie richtig.

richtig falsch

 

Bei jeder Kündigung muss man dem Anbieter immer einen Grund nennen.

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Aussage 2

„Bei jeder Kündigung muss man dem Anbieter immer einen Grund nennen.“
Richtige Lösung: falsch

Begründung: Der Text sagt: „Nur in Sonderfällen […] müssen Sie einen Kündigungsgrund angeben.“
Das heißt, im Normalfall ist kein Grund nötig. Das Wort „immer“ macht die Aussage falsch.

Falle (lexikalisch & logisch): Das absolute Wort „immer“ ist gefährlich. Sobald ein Text Ausnahmen nennt, ist eine solche Aussage falsch.

richtig falsch

 

Die Übernahme der alten Rufnummer kostet nichts.

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Aussage 3

„Die Übernahme der alten Rufnummer kostet nichts.“
Richtige Lösung: falsch

Begründung: Im Abschnitt „Nummer mitnehmen“ steht: „Dafür erhebt der alte Anbieter jedoch eine Portierungsgebühr.“
Eine Gebühr heißt: Es kostet Geld. Daher ist die Aussage falsch.

Falle (logisch): Viele denken, dass Rufnummern­portierung gratis ist. Das Wort „kostet nichts“ klingt plausibel, stimmt aber nicht mit dem Text überein.

richtig falsch

 


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