Rechtsbehelfsbelehrung, die

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Rechtsbehelfsbelehrung, die
Substantiv

Eine rechtliche oder juristische Erklärung, Benachrichtigung oder Information, die einer Person, einem Angeklagten oder einem Betroffenen über ihre Rechte, Pflichten oder Optionen im Rahmen eines Rechtsstreits, einer Anklage oder eines rechtlichen Verfahrens gegeben wird, oft in Form von Dokumenten, Erklärungen oder Hinweisen. Eine Person, die administrative oder unterstützende Aufgaben in einem Gerichtsgebäude ausführt, wie zum Beispiel das Zustellen von Dokumenten, die Betreuung von Zeugen oder die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs von Verfahren. Die Gruppe von Personen, die mit einer Person durch Verwandtschaft, Ehe oder enge Beziehungen verbunden sind, typischerweise Eltern, Geschwister, Kinder, Großeltern, Onkel und Tanten.