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Deutsch
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a) Marius, vor 7 Stunden
Darauf gibt es keine allgemeingültige Antwort. Entscheidend ist, was in deinem Arbeitsvertrag oder in den internen Regelungen deines Betriebs steht. Dort ist normalerweise festgelegt, ab welchem Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung verlangt werden kann.
b) Elena, vor 3 Stunden
So schnell ist das normalerweise nicht möglich. In einem solchen Fall muss in der Regel erst einmal eine offizielle Warnung ausgesprochen werden. Erst wenn so etwas später noch einmal passiert, kann es ernst werden. Ich würde dir empfehlen, das Gespräch mit deinem Vorgesetzten zu suchen.
c) Viktorija, vor 35 Minuten
Arbeitszeiten kann man nicht eigenständig verändern, auch dann nicht, wenn man die verlorene Zeit später nachholen möchte. Wer gegen festgelegte Zeiten verstößt, muss mit Folgen rechnen. In so einem Fall kann eine Kündigung sogar ohne vorherige Warnung möglich sein.
d) Farid, vor 2 Stunden
Wenn du selbst während deines Urlaubs krank wirst, können diese Tage unter bestimmten Voraussetzungen wieder deinem Urlaubskonto gutgeschrieben werden. Dafür brauchst du aber eine ärztliche Bestätigung. Anders ist die Situation, wenn du dich um ein krankes Familienmitglied kümmern musst. Dann gelten die Urlaubstage in der Regel trotzdem als genommen.
e) Helena, vor 50 Minuten
Das Problem kennen viele Eltern. Bei uns ist es manchmal möglich, ein Kind ausnahmsweise mit zur Arbeit zu bringen, wenn sich kurzfristig keine Betreuung organisieren lässt. Zum Glück zeigt mein Arbeitgeber in solchen Fällen Verständnis.
f) Ricardo, vor 1 Stunde
Ich gehe bei Krankheit lieber sofort am ersten Tag in die Praxis. Dann weiß ich direkt, was los ist, und habe im Zweifel gleich einen Nachweis. Außerdem finde ich es sinnvoll, sich früh untersuchen zu lassen, damit man niemanden ansteckt.

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