Lernhilfe für Grundschulkinder

Lesen Sie den Text und die Aufgaben. Wählen Sie bei jeder Aufgabe die richtige Lösung a, b oder c.

Bist du in der Grundschule und suchst jemanden, der dir bei den Hausaufgaben helfen kann?
Kein Problem!

In der Lernhilfe der Freizeiteinrichtung Göggingen kannst du in kleinen Gruppen zusammen mit zwei Betreuerinnen deine Aufgaben erledigen und dich auf Klassenarbeiten vorbereiten. Dieses Angebot ist vollkommen kostenlos.

Da es meist am sinnvollsten ist, wenn die Kinder regelmäßig über längere Zeit teilnehmen und die Plätze begrenzt sind, musst du dich vorher anmelden – dies ist der einzige Bereich der Freizeiteinrichtung, für den das notwendig ist.

Wenn du nur ab und zu Unterstützung brauchst oder deine Aufgaben ausnahmsweise allein nicht schaffst, stehen dir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung auch außerhalb der Lernhilfezeiten zur Verfügung.

Zurzeit erhalten Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse von Dienstag bis Freitag jeweils von 14 bis 15 Uhr Unterstützung bei ihren Aufgaben. Da in dieser Stunde oft nicht alles geschafft werden kann, konzentriert sich die Hilfe auf die wichtigsten oder schwierigsten Fächer.

Die Lernhilfe findet im Computerraum der Freizeiteinrichtung statt. Dort kannst du auch die Computer zum Beispiel für Referate oder für die Internetrecherche nutzen.

Wenn es möglich ist, helfen wir dir selbstverständlich auch außerhalb dieser festen Zeiten weiter.

Die Lernhilfe …

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Aufgabe 1

Richtige Antwort:c) „wird von der Stadt betreut.“

Begründung:
Im Text steht: „In der Lernhilfe der Freizeiteinrichtung Göggingen kannst du … deine Aufgaben erledigen.“ → Eine Freizeiteinrichtung ist typischerweise eine städtische Einrichtung, die von der Kommune organisiert wird, nicht von einer Schule oder Privatfirma. Außerdem steht im Text nichts über eine private Trägerschaft, was ebenfalls darauf hinweist, dass es sich um ein kommunales Angebot handelt.

Schlüsselwörter: Freizeiteinrichtung Göggingen, kostenloses Angebot, Betreuung durch die Stadt

Warum die anderen Aussagen falsch sind:

  • ❌ „a) wird von der Schule in Göggingen angeboten“ – Im Text wird keine Schule erwähnt; es heißt ausdrücklich „Freizeiteinrichtung Göggingen“.
  • ❌ „b) stammt von einer privaten Organisation“ – Es ist ein kostenloses städtisches Angebot, kein privates Projekt.

wird von der Schule in Göggingen angeboten. stammt von einer privaten Organisation. wird von der Stadt betreut.

 

Die Betreuerinnen …

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Aufgabe 2

Richtige Antwort:b) „helfen auch, wenn man sie außerhalb der Zeiten braucht.“

Begründung:
Im vierten Absatz heißt es: „Wenn du nur ab und zu Unterstützung brauchst oder deine Aufgaben ausnahmsweise allein nicht schaffst, stehen dir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung auch außerhalb der Lernhilfezeiten zur Verfügung.“ → Das zeigt klar, dass Hilfe auch außerhalb der festen Lernhilfezeiten angeboten wird.

Schlüsselwörter: außerhalb der Lernhilfezeiten, stehen zur Verfügung

Warum die anderen Aussagen falsch sind:

  • ❌ „a) unterstützen die Kinder täglich eine Stunde lang“ – Die feste Unterstützung betrifft nur Schüler ab Klasse 5, nicht die Grundschüler; außerdem steht nicht, dass die Betreuung täglich stattfindet.
  • ❌ „c) arbeiten auf freiwilliger Basis“ – Dazu gibt es im Text keine Information; die Betreuerinnen werden einfach als Teil der Einrichtung beschrieben.

unterstützen die Kinder täglich eine Stunde lang. helfen auch, wenn man sie außerhalb der Zeiten braucht. arbeiten auf freiwilliger Basis.

 

Die Computer …

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Aufgabe 3

Richtige Antwort:c) „dürfen zum Recherchieren benutzt werden.“

Begründung:
Im sechsten Absatz steht: „Die Lernhilfe findet im Computerraum der Freizeiteinrichtung statt. Dort kannst du auch die Computer zum Beispiel für Referate oder für die Internetrecherche nutzen.“ → Das beweist, dass die Computer ausdrücklich zum Recherchieren im Internet verwendet werden dürfen.

Schlüsselwörter: Computerraum, Internetrecherche, Referate

Warum die anderen Aussagen falsch sind:

  • ❌ „a) sind nicht mit dem Internet verbunden“ – Im Gegenteil, sie werden für Internetrecherche genutzt.
  • ❌ „b) gehören nicht zur Freizeiteinrichtung“ – Doch, die Computer befinden sich im Computerraum der Freizeiteinrichtung.

sind nicht mit dem Internet verbunden. gehören nicht zur Freizeiteinrichtung. dürfen zum Recherchieren benutzt werden.

 


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