Vertragsinfo – Stromlieferung mit Teilzahlung

Lesen Sie den Text. Entscheiden Sie, ob die Aussagen 1-3 richtig oder falsch sind.

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Sie möchten Ihre Stromkosten besser planen? Mit unseren flexiblen Zahlungsmodellen können Sie Ihre Jahresrechnung in Raten zahlen und hohe Nachzahlungen vermeiden. Dieses Angebot gilt für alle Haushalte mit einem durchschnittlichen Verbrauch von bis zu 3.500 Kilowattstunden pro Jahr.

Modell A – Zahlung ohne Zusatzkosten
Wenn Sie Ihre Rechnung in sechs gleichen Monatsraten begleichen möchten, ist das kostenlos – unter zwei Bedingungen:

  • Die erste Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsbeginn eingehen.
  • Die gesamte Rechnung muss innerhalb von sechs Monaten bezahlt sein.

Wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, zahlen Sie keinen Cent extra.

Modell B – Längere Ratenzahlung
Sie brauchen mehr Zeit? Dann können Sie bis zu zwölf Monate lang in Raten zahlen. In diesem Fall berechnen wir:

  • 0,4 % Zinsen pro Monat
  • zusätzlich eine Verwaltungspauschale in Höhe von 12 Euro

Weitere Informationen
Sie können selbst bestimmen, an welchem Tag im Monat der Abschlag abgebucht wird.
Ein Wechsel des Stromanbieters ist nach Ablauf der Mindestvertragsdauer (12 Monate) jederzeit möglich.
Kündigungen müssen mindestens vier Wochen vor Monatsende schriftlich beim Anbieter eingehen.

Die Teilzahlung ist nur dann kostenlos, wenn man innerhalb von sechs Monaten bezahlt.

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Aussage 1: Die Teilzahlung ist nur dann kostenlos, wenn man innerhalb von sechs Monaten bezahlt.

✅ Richtige Lösung: falsch

Im Text heißt es: „Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, zahlen Sie keinen Cent extra.“ Diese Bedingungen sind:

  • Die erste Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsbeginn erfolgen.
  • Die gesamte Rechnung muss innerhalb von sechs Monaten beglichen sein.

Die Aussage nennt aber nur eine dieser zwei Bedingungen. Sie lässt also eine wichtige Information weg.

Falle: Logische Verkürzung – es wird nur ein Teil der Wahrheit genannt. Viele überlesen, dass beide Bedingungen nötig sind.

richtig falsch

 

Wer länger als sechs Monate Raten zahlt, muss sowohl Zinsen als auch eine extra Gebühr bezahlen.

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Aussage 2: Wer länger als sechs Monate Raten zahlt, muss sowohl Zinsen als auch eine extra Gebühr bezahlen.

✅ Richtige Lösung: richtig

Der Text sagt im Abschnitt „Modell B“ ganz klar:

  • 0,4 % Zinsen pro Monat
  • Verwaltungspauschale in Höhe von 12 €

Beides wird fällig, wenn man sich für die längere Ratenzahlung entscheidet.

Falle: Kombinationsfalle – man denkt vielleicht nur an die Zinsen und vergisst die Gebühr.

richtig falsch

 

Der Kunde kann selbst entscheiden, an welchem Datum die Abschlagszahlung jeden Monat abgebucht wird.

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Aussage 3: Der Kunde kann selbst entscheiden, an welchem Datum die Abschlagszahlung jeden Monat abgebucht wird.

✅ Richtige Lösung: richtig

Im Text steht deutlich: „Sie können selbst bestimmen, an welchem Tag im Monat der Abschlag abgebucht wird.“

Das bedeutet: Der Zahlungstermin ist flexibel und frei wählbar.

Falle: Stilfalle – Aussagen mit „selbst entscheiden“ wirken oft übertrieben. Doch hier ist es wirklich erlaubt.

richtig falsch

 


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