Seminare zu Kultur und Sprache – Teilnahmebedingungen

Lesen Sie die Aufgaben und den Text dazu. Wählen Sie bei jeder Aufgabe die richtige Lösung a, b oder c.

Allgemeine Voraussetzungen
Die angebotenen Seminare richten sich ausschließlich an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie an Teilnehmende aus nicht deutschsprachigen Ländern. In allen Veranstaltungen wird Deutsch als Arbeitssprache verwendet, weshalb gute bis sehr gute Sprachkenntnisse erforderlich sind.

Teilnehmendenzahl
Pro Seminar ist in der Regel eine Mindestzahl von 18 sowie eine Höchstzahl von 30 Teilnehmenden vorgesehen. Wird die erforderliche Mindestzahl nicht erreicht, kann die Veranstaltung abgesagt werden. Angemeldete Personen werden in diesem Fall umgehend informiert oder – sofern möglich – auf ein Ersatzseminar umgebucht.

Leistungen
In der Seminargebühr beziehungsweise in einem gewährten Stipendium sind folgende Leistungen enthalten:

  • Unterbringung und Verpflegung
  • Programmkosten
  • ein thematisches Rahmenprogramm
  • Fahrt- und Transferkosten, sofern das Seminar an mehreren Orten stattfindet und diese Teil des Programms sind
  • Seminarunterlagen

Weitere Hinweise
Die Seminargebühr muss spätestens sechs Wochen vor Beginn des Seminars vollständig bezahlt werden. Reiseausgaben für die An- und Abreise zum Veranstaltungsort sind grundsätzlich von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Ebenso sind Kranken- und Unfallversicherungen eigenständig zu organisieren.

Die Unterbringung erfolgt – sofern verfügbar – in Einzelzimmern, in Ausnahmefällen auch in Doppelzimmern. Eine Garantie für einen Platz in dem gewünschten Seminar kann nicht übernommen werden. Daher ist es notwendig, bei der Anmeldung ein alternatives Seminar anzugeben und sicherzustellen, dass dieses ebenfalls besucht werden kann.

Grundsätzlich gehen die Veranstalter davon aus, dass die Teilnehmenden während der gesamten Dauer des Seminars anwesend sind und auch die informellen Programmpunkte nutzen, um den Austausch innerhalb der Gruppe sowie den fachlichen Dialog zu fördern. Aus diesem Grund ist es leider nicht möglich, Familienangehörige oder Freunde zu den Seminaren mitzubringen. Wir bitten hierfür um Verständnis.

Welche Kosten tragen die Teilnehmenden selbst?

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Welche Kosten tragen die Teilnehmenden selbst?

a) die zusätzlichen Ausgaben für ein Einzelzimmer
Im Text steht, dass die Unterbringung – sofern verfügbar – in Einzelzimmern erfolgt. Zusätzliche Kosten dafür werden nicht genannt.

b) die eigene Kranken- und Unfallversicherung
Unter „Weitere Hinweise“ wird ausdrücklich erklärt, dass Kranken- und Unfallversicherungen von den Teilnehmenden selbst zu organisieren sind.

c) die Verpflegung während des Seminars
Die Verpflegung ist laut Abschnitt „Leistungen“ bereits in der Seminargebühr oder im Stipendium enthalten.

die zusätzlichen Ausgaben für ein Einzelzimmer die eigene Kranken- und Unfallversicherung die Verpflegung während des Seminars

 

Was geschieht, wenn sich nicht genügend Personen für ein Seminar anmelden?

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Was geschieht, wenn sich nicht genügend Personen für ein Seminar anmelden?

a) Es wird, wenn möglich, eine alternative Veranstaltung angeboten.
Im Abschnitt „Teilnehmendenzahl“ steht, dass angemeldete Personen informiert und – sofern möglich – auf ein Ersatzseminar umgebucht werden.

b) Die bereits gezahlte Seminargebühr wird automatisch erstattet.
Eine automatische Rückerstattung wird im Text nicht erwähnt.

c) Man ist verpflichtet, ein anderes Seminar zu buchen.
Es besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme an einem anderen Seminar; eine Umbuchung erfolgt nur, wenn dies möglich ist.

Es wird, wenn möglich, eine alternative Veranstaltung angeboten. Die bereits gezahlte Seminargebühr wird automatisch erstattet. Man ist verpflichtet, ein anderes Seminar zu buchen.

 

Die Personen, die an den Seminaren teilnehmen, …

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Die Personen, die an den Seminaren teilnehmen, …

a) dürfen keine deutsche Staatsangehörigkeit haben.
Diese Aussage ist falsch, da sich die Seminare ausdrücklich auch an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit richten.

b) müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Da Deutsch in allen Veranstaltungen als Arbeitssprache verwendet wird, sind laut Text gute bis sehr gute Sprachkenntnisse erforderlich.

c) müssen beruflich als Lehrkräfte tätig sein.
Eine berufliche Tätigkeit als Lehrkraft wird im Text nicht als Voraussetzung genannt.

dürfen keine deutsche Staatsangehörigkeit haben. müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. müssen beruflich als Lehrkräfte tätig sein.

 

Was wird von den Teilnehmenden erwartet?

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Was wird von den Teilnehmenden erwartet?

a) die Anreise mit einem eigenen Verkehrsmittel
Zur Art der Anreise macht der Text keine Vorgaben.

b) die durchgehende Teilnahme während der gesamten Seminardauer
Im letzten Abschnitt wird betont, dass erwartet wird, dass die Teilnehmenden während der gesamten Dauer anwesend sind und auch informelle Programmpunkte nutzen.

c) die Bezahlung der Seminarunterlagen
Seminarunterlagen sind laut Abschnitt „Leistungen“ bereits in der Seminargebühr enthalten.

die Anreise mit einem eigenen Verkehrsmittel die durchgehende Teilnahme während der gesamten Seminardauer die Bezahlung der Seminarunterlagen

 


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