Kursangebote der Volkshochschule Rheinblick

Lesen Sie die Aufgaben und den Text dazu. Wählen Sie bei jeder Aufgabe die richtige Lösung a, b oder c.

Anmeldung
Die Anmeldung zu den Kursen ist ausschließlich über das vorgesehene Online-Formular oder per E-Mail möglich. Mit der Anmeldung entsteht die Verpflichtung zur Zahlung der Kursgebühr. Sollte ein Kurs bereits ausgebucht sein, werden Interessierte von der Volkshochschule informiert. Abmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen.

Zahlung der Kursgebühren
Die Gebühren sind erst nach erfolgter Anmeldung zu entrichten. Die Überweisung erfolgt an die Stadtkasse der jeweiligen Kommune und muss spätestens drei Wochen nach Kursbeginn erfolgen. Alle notwendigen Zahlungsinformationen erhalten Teilnehmende mit der Anmeldebestätigung.

Ermäßigte Gebühren
Die Höhe der Kursgebühr ist für jeden Kurs separat ausgewiesen. Werden zwei unterschiedliche Gebühren genannt, gilt der reduzierte Betrag unter anderem für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende, Arbeitssuchende, Schwerbehinderte, Empfängerinnen und Empfänger sozialer Leistungen, Inhaber einer Ehrenamtskarte sowie für mehrere Angehörige derselben Familie, sofern sie wirtschaftlich voneinander abhängig sind und denselben Kurs besuchen. Personen mit Wohnsitz in der Region Rheinblick oder mit entsprechender Partnerschaftsregelung zahlen bei Kursen und Vorträgen 50 % der regulären Gebühr. Anspruch auf eine Ermäßigung muss bei der Anmeldung nachgewiesen werden.

Teilnehmerzahl
Kurse finden nur statt, wenn eine Mindestteilnehmerzahl von zehn Personen erreicht wird. Bestimmte Angebote werden bereits ab sechs, acht, zehn oder fünfzehn Teilnehmenden durchgeführt. Parallelkurse mit geringer Beteiligung können zusammengelegt werden.

Kursdauer und Ablauf
Die Dauer der Kurse ist jeweils in Unterrichtseinheiten angegeben, wobei eine Einheit 45 Minuten umfasst. Zusätzlich ist die Anzahl der Kurstermine ausgewiesen. In der Regel ist nach jeweils zwei Unterrichtseinheiten eine Pause von 15 Minuten vorgesehen.

Rückerstattung von Gebühren
Eine Rückzahlung der Kursgebühr erfolgt nur, wenn ein Kurs abgesagt wird. Bei einer ordnungsgemäßen Anmeldung ohne spätere Teilnahme ist eine Rückerstattung ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht bei längerer Erkrankung oder bei einem beruflich bedingten Wohnortwechsel, sofern entsprechende Nachweise vorgelegt werden. In diesen Fällen kann eine Rückzahlung innerhalb einer Frist von sechs Wochen beantragt werden.

Nutzung der Unterrichtsräume
Die Veranstaltungen der Volkshochschule finden in angemieteten Räumlichkeiten statt. Es gilt jeweils die dortige Hausordnung. In allen Schulgebäuden ist das Rauchen untersagt.

Eine Gebührenermäßigung erhält man, wenn man …

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Eine Gebührenermäßigung erhält man, wenn man …

a) aus einer kinderreichen Familie stammt.
Der Text nennt keine allgemeine Ermäßigung allein aufgrund einer kinderreichen Familie. Voraussetzung ist, dass mehrere Angehörige derselben Familie denselben Kurs besuchen und wirtschaftlich voneinander abhängig sind.

b) mehrere Kurse gleichzeitig belegt.
Eine Ermäßigung für die gleichzeitige Buchung mehrerer Kurse wird im Text nicht erwähnt.

c) belegen kann, dass man Anspruch auf eine Ermäßigung hat.
Im Abschnitt „Ermäßigte Gebühren“ steht ausdrücklich, dass der Anspruch auf eine Ermäßigung bei der Anmeldung nachgewiesen werden muss.

aus einer kinderreichen Familie stammt. mehrere Kurse gleichzeitig belegt. belegen kann, dass man Anspruch auf eine Ermäßigung hat.

 

Die Kursgebühren werden erstattet, wenn …

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Die Kursgebühren werden erstattet, wenn …

a) ein Kurs nicht durchgeführt wird.
Im Abschnitt „Rückerstattung von Gebühren“ wird klar gesagt, dass eine Rückzahlung erfolgt, wenn ein Kurs abgesagt wird.

b) man selbst nicht am Kurs teilnimmt.
Der Text stellt ausdrücklich klar, dass bei ordnungsgemäßer Anmeldung ohne spätere Teilnahme keine Rückerstattung erfolgt.

c) ein Kurs unregelmäßig stattfindet.
Unregelmäßigkeiten im Kursablauf werden nicht als Grund für eine Rückerstattung genannt.

ein Kurs nicht durchgeführt wird. man selbst nicht am Kurs teilnimmt. ein Kurs unregelmäßig stattfindet.

 

Die erforderliche Mindestteilnehmerzahl …

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Die erforderliche Mindestteilnehmerzahl …

a) beträgt grundsätzlich zehn Personen.
Zwar wird eine Mindestteilnehmerzahl von zehn Personen genannt, es werden aber auch ausdrücklich Ausnahmen genannt.

b) variiert je nach Art des Kurses.
Im Text steht, dass bestimmte Kurse bereits ab sechs, acht, zehn oder fünfzehn Teilnehmenden durchgeführt werden.

c) gilt nicht für zusammengefasste Kurse.
Auch bei zusammengelegten Parallelkursen spielt die Teilnehmerzahl weiterhin eine Rolle.

beträgt grundsätzlich zehn Personen. variiert je nach Art des Kurses. gilt nicht für zusammengefasste Kurse.

 

Eine Anmeldung ist möglich, …

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Eine Anmeldung ist möglich, …

a) auch über das Internet.
Der Text sagt, dass die Anmeldung über Online-Formular oder per E-Mail möglich ist, also auch online.

b) spätestens drei Wochen vor Kursbeginn.
Die Frist von drei Wochen bezieht sich auf die Zahlung der Kursgebühren, nicht auf die Anmeldung.

c) nur solange noch Plätze frei sind.
Ist ein Kurs ausgebucht, werden Interessierte zwar informiert, eine Anmeldung ist jedoch grundsätzlich weiterhin möglich und führt gegebenenfalls auf eine Warteliste.

auch über das Internet. spätestens drei Wochen vor Kursbeginn. nur solange noch Plätze frei sind.

 


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