Zwei Bekannte – Anna und Robert – treffen sich zufällig im Wartebereich eines Bürgerbüros in der Innenstadt von Grevenau

Sie hören nun ein Gespräch. Sie hören das Gespräch einmal. Dazu lösen Sie sieben Aufgaben.
Wählen Sie: sind die Aussagen Richtig oder Falsch.
Lesen Sie zuerst die Aufgaben. Dazu haben Sie 60 Sekunden Zeit.

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Anna hat sich bei der Verbraucherzentrale beschwert, weil sie keine Quittung mehr hatte.

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Anna hat sich bei der Verbraucherzentrale beschwert, weil sie keine Quittung mehr hatte.

Richtige Lösung: Falsch

Begründung: Anna sagt deutlich: „Ich habe den Bon ja sogar noch!“ – Sie hatte die Quittung also dabei. Der Grund für den Besuch bei der Verbraucherzentrale war die verweigerte Rückgabe und der Vorwurf der Beschädigung, nicht das Fehlen des Bons.

Fallenanalyse: Die Aussage lenkt mit einer falschen Ursache ab. Sie behauptet einen fehlenden Kassenbon, obwohl dieser vorhanden war – eine typische Umkehr-Falle.

Schlüsselwörter: „Ich habe den Bon ja sogar noch!“

richtig falsch

 

Die Jacke war reduziert, weil sie leicht beschädigt war.

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Die Jacke war reduziert, weil sie leicht beschädigt war.

Richtige Lösung: Falsch

Begründung: Anna erklärt: „… angeblich reduziert wegen Lagerräumung.“ Der sichtbare Riss an der Naht wurde erst später bemerkt und war nicht der Grund für die Preisreduzierung.

Fallenanalyse: Diese Aussage vermischt den tatsächlichen Rabattgrund (Lagerräumung) mit dem später aufgetretenen Problem (Riss). Das ist eine klassische Prüfungsfalle durch falsche Ursachenzuordnung.

Schlüsselwörter: „reduziert wegen Lagerräumung“ / „Riss … erst an der Kasse bemerkt“

richtig falsch

 

Die Verkäuferin lehnte den Umtausch wegen fehlendem Etikett und sichtbarem Schaden ab.

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Die Verkäuferin lehnte den Umtausch wegen fehlendem Etikett und sichtbarem Schaden ab.

Richtige Lösung: Richtig

Begründung: Anna berichtet: „… wegen eines fehlenden Etiketts.“ Außerdem: „… weil an einer Naht ein winziger Riss zu sehen war.“ Beide Gründe wurden von der Verkäuferin genannt und führten zur Ablehnung.

Fallenanalyse: Keine klassische Falle. Diese Aussage prüft das globale Hörverständnis und ob beide Ablehnungsgründe erkannt wurden.

Schlüsselwörter: „fehlendes Etikett“ / „Naht … Riss“ / „absichtlich beschädigt“

richtig falsch

 

Anna glaubt, dass der Riss erst nach dem Kauf entstanden ist.

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Anna glaubt, dass der Riss erst nach dem Kauf entstanden ist.

Richtige Lösung: Falsch

Begründung: Anna sagt wörtlich: „… falls der Riss schon beim Kauf vorhanden war, wäre das ein Sachmangel.“ Sie vermutet also, dass der Riss möglicherweise bereits beim Kauf existierte.

Fallenanalyse: Die Aussage kehrt Annas tatsächliche Überlegung um – typische logische Umkehr-Falle.

Schlüsselwörter: „falls der Riss schon beim Kauf vorhanden war“ / „Sachmangel“

richtig falsch

 

Die Verbraucherzentrale erklärte, dass reduzierte Ware generell nicht zurückgegeben werden darf.

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Die Verbraucherzentrale erklärte, dass reduzierte Ware generell nicht zurückgegeben werden darf.

Richtige Lösung: Falsch

Begründung: Anna sagt: „Die meinten, dass die Rückgabe tatsächlich freiwillig ist, solange es sich nicht um einen Mangel handelt.“ → Das bedeutet, reduzierte Ware kann durchaus zurückgegeben werden, wenn der Händler das erlaubt oder ein Sachmangel vorliegt.

Fallenanalyse: Die Aussage nutzt das Wort „generell“, um eine absolute Regel zu behaupten – typische Prüfungsfalle durch Übertreibung.

Schlüsselwörter: „freiwillig“ / „solange kein Mangel“

richtig falsch

 

Anna plant, eine schriftliche Beschwerde an den Filialleiter zu schicken.

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Anna plant, eine schriftliche Beschwerde an den Filialleiter zu schicken.

Richtige Lösung: Richtig

Begründung: Anna sagt: „Ich könnte es mit einem schriftlichen Reklamationsversuch direkt an den Filialleiter versuchen – sachlich und mit Fristsetzung.“ → Trotz des Konjunktivs zeigt sie klar ihre Absicht.

Fallenanalyse: Das Wort „könnte“ soll Unsicherheit erzeugen. In der Prüfung wird damit gespielt, ob der Prüfling Hauptaussage oder sprachliche Form erkennt.

Schlüsselwörter: „schriftlich“ / „Filialleiter“ / „Fristsetzung“

richtig falsch

 

Für Anna geht es vor allem darum, das Geld zurückzubekommen.

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Für Anna geht es vor allem darum, das Geld zurückzubekommen.

Richtige Lösung: Falsch

Begründung: Anna sagt ausdrücklich: „Es geht nicht nur um die 49 Euro, sondern um den Umgang mit Kunden.“ → Das Geld ist für sie nicht der Hauptgrund, sondern das Prinzip.

Fallenanalyse: Die Formulierung „vor allem“ widerspricht dem Originaltext. Typische Falle über Prioritätenverschiebung.

Schlüsselwörter: „nicht nur um die 49 Euro“ / „sondern um den Umgang mit Kunden“

richtig falsch

 

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