Dreitagebart, der

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Dreitagebart, der
Substantiv

Personen, die in einem bestimmten Ort, Land oder Gebiet geboren wurden oder dort seit langem ansässig sind, im Gegensatz zu Zugewanderten oder Ausländern. Eine Person oder eine Partei, die einen formellen Antrag oder Antrag auf etwas stellt, wie zum Beispiel eine Bewerbung für eine Stelle, eine Förderung oder eine Lizenz. Ein kurzer Bartwuchs, der nach etwa drei Tagen ohne Rasur sichtbar wird, typischerweise als leichter Flaum oder Stoppeln auf dem Gesicht eines Mannes.